Richter haben entschieden, dass grundsätzlich von Seiten der Eltern keine Verpflichtung besteht, ihre Kinder bei der Nutzung des Internets zu überwachen. Sie müssen sie jedoch darüber aufklären, dass Filesharing verboten ist.
Als Elternteil haftest du nicht für die illegale Nutzung von Tauschbörsen deines Kindes, wenn du nachweisen kannst, dass du dein Kind darüber aufgeklärt hast. Das kann in Form eines Protokolls oder zumindest eines Kalendereintrags sein. Erfährst du, dass dein Kind dennoch unerlaubt Filesharing-Plattformen nutzt, musst du aber einschreiten. Es wird jedoch nicht von dir verlangt, dass du Filtersoftware nutzt oder die Computernutzung deines Kindes überprüfst.
Mehr Informationen gibt es hier: irights.info/artikel/betreiber-stoerer-nutzer-wer-haftet-bei-der-wlan-nutzung