In der Regel musst du dem Kauf vorher oder im Nachhinein zustimmen. Ein Widerruf aufgrund der nur bedingten Geschäftsfähigkeit deines Kindes ist meist möglich.
Ist dein Kind unter 6 Jahre alt, ist es rechtlich betrachtet geschäftsunfähig. Das heißt, es darf keine Käufe im Internet selbstständig vornehmen. Ab 7 Jahren darf dein Kind allerdings Käufe vornehmen, die vom eigenen Taschengeld bezahlt werden können. Jedoch betrifft diese Regelung keine dauerhaften Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen (zum Beispiel Abonnements).
Bei einem Kauf auf Rechnung musst du vorher oder im Nachhinein den Kauf genehmigen. Erteilst du hingegen keine Genehmigung zum Kauf, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Bei heimlichen oder unbewussten Bestellungen durch dein Kind solltest du das dem betreffenden Unternehmen mitteilen, sodass du nichts zahlen musst. Unternehmen wehren sich häufig dagegen. Sollte dies auch bei dir der Fall sein, kannst du Hilfe beim Verbraucherschutz suchen.
Dennoch gibt es rechtlich kompliziertere Fälle, in denen du für dein Kind letztlich haftest und die Kosten begleichen musst. Zum Beispiel wenn deinem Kind der Zugang zu Account-Passwörtern mit Bezahlfunktionen zur Verfügung gestellt wurde.
Um in Zukunft hohe Rechnungen zu vermeiden, kannst du In-App-Käufe entweder deaktivieren oder als Zahlungsmittel Guthaben-Karten, zum Beispiel vom Play Store oder iTunes, angeben.