Frage

Fremden aus dem Internet anzeigen, wenn er Kind nach Nacktbildern fragt?

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Antwort:

Ja, wenn diese Bilder kinderpornografische Inhalte zeigen oder die Täterin oder der Täter einen kinderpornografischen Inhalt erstellen will, kann dies zur Anzeige gebracht werden.

Wird dein Kind von Fremden im Netz mehrfach oder hartnäckig nach Nacktbildern oder -videos gefragt, solltest du Anzeige erstatten.

Sichere hierfür unbedingt Beweise: Also mache Screenshots von Nachrichten und Bildern, die die Person gesendet hat. Wende dich damit an die Polizei.

Nach §§ 176a und 176b StGB fällt das hartnäckige Fragen nach kinderpornografischen Inhalten unter den Tatbestand des Cybergroomings und kann somit mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

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