Wenn eine fremde Person dein Kind nach Nacktbildern fragt, oder sexualisierte Gespräche mit ihm führt, kann das ein Fall von Cybergrooming sein. Cybergrooming ist strafbar und sollte auf jeden Fall zur Anzeige gebracht werden.
Schreibt dein Kind online mit einer fremden Person, die plötzlich immer wieder sexualisierte Gespräche anfängt, kann es sich dabei um Cybergrooming handeln. Dabei kann es insbesondere zu sexuellen Aufforderungen, Fragen nach intimen Bildern oder Videos oder auch sexualisierten Nachrichten kommen. Als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist Cybergrooming nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und sollte zur Anzeige gebracht werden. Auch der Versuch von Cybergrooming ist bereits strafbar.
Darunter können mehrere Tatbestände fallen:
Nimmt man den Strafrahmen der beiden Paragrafen zusammen, kann eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 10 Jahren drohen (§176a StGB spricht von 6 Monaten bis 10 Jahren, § 176b spricht von 3 Monaten bis 5 Jahren).
Sollte dein Kind von Cybergrooming betroffen sein, ist es wichtig, dass ihr Beweise sammelt, zum Beispiel als Screenshots. Das können Chatverläufe, Bilder und vor allem auch Informationen zur Tatperson sein. Es ist gut, alles so detailliert wie möglich festzuhalten: Jeder einzelne Hinweis kann bei der rechtlichen Bewertung des Falles, den Ermittlungen und möglichen Strafverfahren wichtig sein. Sollte dein Kind allerdings intime Bilder oder Videos von sich geschickt haben, solltet ihr vorsichtig sein, denn hierbei kann es sich um kinderpornografisches Material handeln. Und dieses zu erwerben, zu besitzen oder weiterzuleiten, kann auch dann strafbar sein, wenn man es zur Beweissicherung tut.
Sollten bei der Beweissicherung kinderpornografische Inhalte erfasst werden, ist es deswegen wichtig, sie niemals einfach so weiterzuschicken – auch nicht an sich selbst! - sondern damit direkt zur Polizei zu gehen oder unser Cybergrooming-Meldeformular zu nutzen: Cybergrooming melden - ZEBRA
Ist dein Kind bereits älter als 14 Jahre, handelt es sich nicht mehr um Cybergrooming im strafrechtlichen Sinn. Trotzdem kann es hierbei zu strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen sein. Findet sich dein jugendliches Kind in einer ähnlichen Situation wieder, solltet ihr das also auch bei der Polizei zur Anzeige bringen oder uns in unserem Formular melden.
Der Beitrag verwendet den Begriff „Kinderpornografie“ im juristischen Sinn, wie er sich etwa im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder dem Strafgesetzbuch findet. Eine Verharmlosung dieser Inhalte, die auch Missbrauchsdarstellungen enthalten können, soll hierdurch nicht erfolgen.