Wenn dein Kind sich an dich wendet, weil es in Fortnite belästigt wird, ist es wichtig, dass du es ernst nimmst.
Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer solcher Attacken geworden sind. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis.
Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:
- Beweise sichern: Um die Belästigung später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also belästigende Kommentare oder Nachrichten mit einem Screenshot oder Foto.
- Im Spiel melden: Meldet den betreffenden Account, indem ihr oben auf das Menüsymbol klickt. (Falls dein Kind gerade in einem Match ist, muss es erst Esc auf dem PC, die Optionstaste auf der PlayStation, die Menütaste auf der Xbox oder + auf der Nintendo Switch wählen.) Wählt „Spieler melden“. Im Tab „Grund“ müsst ihr einen Grund auswählen. Im Tab „Weitere Informationen“ könnt ihr auch mehr dazu schreiben. Unter „Spielername“ könnt ihr die entsprechende Person auswählen. Achtung: Ihr könnt nur jemanden melden, mit dem dein Kind kürzlich gespielt hat. Wählt am Ende „Meldung senden“ aus.
- Im Houseparty-Videochat melden: Wenn dein Kind diesen Chat in Fortnite nutzt, könnt ihr eine Meldung folgendermaßen abschicken: Klickt auf das Hauptmenüsymbol oben rechts und wählt „Einstellungen“ aus. Dort könnt ihr „Meldung/Feedback“ auswählen. Klickt anschließend auf „Einen Spieler melden“. Hier könnt ihr nun die entsprechende Person melden. Dazu müsst ihr noch einen Grund für die Meldung, zum Beispiel „Belästigung“, auswählen.
- Blockieren: Außerdem solltet ihr gemeinsam die Person blockieren, damit sie dein Kind nicht mehr so einfach kontaktieren kann. Das geht in der Houseparty-App, indem dein Kind ein Bild des Gesichts der Person antippt und dann „Blockieren“ wählt. Im Spiel kann dein Kind andere blockieren, indem es der Anleitung zum „Melden“ folgt und dann „Blockieren“ auswählt.
- Beschwerdestellen im Internet: Auf jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de kannst du online Beschwerde einreichen.
- Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Kinder mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.
Weitere hilfreiche Links findest du hier: