Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist in Deutschland für die Altersfreigabe von digitalen Spielen zuständig. Ausweislich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) gibt es fünf verschiedene Altersstufen. Ein Spiel kann ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren freigegebenwerden. Die Spiele werden nach festgelegten Kriterien überprüft. Dabei werden Faktoren berücksichtigt, die sich negativ auf die Entwicklung von Heranwachsenden auswirken könnten. Grob zusammengefasst sehen diese Kriterien so aus:
- Spiele ab 0 Jahren: keine Darstellungen von Gewalt, ein ruhiger Spielaufbau, oft eine freundliche und farbenfrohe Spielwelt
- Spiele ab 6 Jahren: Mögliche Gewalt und Kämpfe werden abstrakt-symbolisch oder märchenhaft dargestellt, Spielaufgaben werden schwieriger und temporeicher.
- Spiele ab 12 Jahren: Mögliche Gewaltdarstellungen wirken unrealistisch, Gewalt und Sex in alltagsnahen Settings müssen angemessen thematisiert werden, Spielaufgaben werden schwieriger und abstrakter.
- Spiele ab 16 Jahren: enthalten Gewalt, ohne sozial schädigende Botschaften oder Vorbilder zu vermitteln
- Spiele ab 18 Jahren: jugendbeeinträchtigend, enthalten Gewalt und eine düstere, bedrohliche Atmosphäre
Zuerst wird das Spiel von einer Spielesichterin oder einem Spielesichter durchgespielt, damit sie oder er das Spiel einem Prüfgremium vorstellen kann. Die Sachverständigen, die aus verschiedenen Bereichen kommen, empfehlen einer Ständigen Vertreterin oder einem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörde eine Alterseinstufung. Wenn die Empfehlung von der OLJB übernommen wird, ist das Alterskennzeichen auf der Verpackung des Spiels zu sehen.
Die USK legt allerdings nur fest, ab welchem Alter ein Spiel relativ unbedenklich gespielt werden kann. Die Altersfreigabe sagt somit nichts über die Qualität des Spiels oder dessen pädagogischen Wert aus. Eine pädagogische Beurteilung vieler Spiele findet man hingegen auf der Seite des Spieleratgebers NRW.
Weitere Informationen wie zum Beispiel ein Spiel geprüft wird, findest du unter usk.de/arbeit-der-usk/wie-wird-geprueft. Bei Schau hin! findest du weitere Antworten zu diesem Thema.