Eine Spieletesterin oder ein Spieletester stellt das durchgespielte Spiel einem Prüfgremium vor. Dieses besteht aus Sachverständigen, die von der USK und von der Spielebranche unabhängig sind. Das Gremium vergibt unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine Altersfreigabeempfehlung.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist in Deutschland für die Altersfreigabe von digitalen Spielen zuständig. Ausweislich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) gibt es fünf verschiedene Altersstufen. Ein Spiel kann ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben werden. Die Spiele werden nach festgelegten Kriterien überprüft. Dabei werden Faktoren berücksichtigt, die sich negativ auf die Entwicklung von Heranwachsenden auswirken könnten. Grob zusammengefasst sehen diese Kriterien so aus:
Zuerst wird das Spiel von einer Spielesichterin oder einem Spielesichter durchgespielt, damit sie oder er das Spiel einem Prüfgremium vorstellen kann. Die Sachverständigen, die aus verschiedenen Bereichen kommen, empfehlen einer Ständigen Vertreterin oder einem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörde eine Alterseinstufung. Wenn die Empfehlung von der OLJB übernommen wird, ist das Alterskennzeichen auf der Verpackung des Spiels zu sehen.
Die USK legt allerdings nur fest, ab welchem Alter ein Spiel relativ unbedenklich gespielt werden kann. Die Altersfreigabe sagt somit nichts über die Qualität des Spiels oder dessen pädagogischen Wert aus. Eine pädagogische Beurteilung vieler Spiele findet man hingegen auf der Seite des Spieleratgebers NRW.
Weitere Informationen wie zum Beispiel ein Spiel geprüft wird, findest du unter usk.de/arbeit-der-usk/wie-wird-geprueft. Bei Schau hin! findest du weitere Antworten zu diesem Thema.