Videokonferenztools sind in der Regel so eingestellt, dass nur Personen, die das Meeting erstellt oder entsprechende Rechte bekommen haben, auch eine Aufzeichnung des Meetings anfertigen können.
Aufzeichnungen sind jedoch immer auch über andere Programme möglich, mit denen eine Bildschirmaufzeichnung gemacht werden kann. Leider gibt es keine technische Möglichkeit, sich und andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer davor zu schützen.
Daher ist es unerlässlich, spätestens zu Beginn eines Meetings darauf hinzuweisen, dass eine Aufnahme nicht erlaubt ist. Werden Aufnahmen ohne Einwilligung angefertigt, kann das unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Aufzeichnenden haben. Im Regelfall sind zumindest Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzt.