Das Recht der freien Meinungsäußerung wird überschritten, wenn Inhalte eindeutig darauf abzielen, Hass zu verbreiten und bestimmte Personen(gruppen) anzugreifen. Straftatbeständeim Zusammenhang mit Hassrede können sein:
- § 130 StGB Volksverhetzung
- § 185 StGB Beleidigung
- § 187 StGB Verleumdung
- § 240 StGB Nötigung
- § 241 StGB Bedrohung
- § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Als Betroffene und Betroffener sowie als beobachtende Person kann man die feindlichen Kommentare auf den entsprechenden Plattformen (der sozialen Medien) im Netz melden.
Das ist jedoch bei Weitem nicht immer erfolgreich. Deshalb solltest du gegebenenfalls Strafanzeigeerstatten, dann muss die Justiz ermitteln. Auch anonyme Täterinnen und Täter sollten angezeigt werden. Der Polizei ist es oft möglich, IP-Adressen konkreten Personen zuzuordnen. Auch wenn Verfasserinnen und Verfasser von Hassrede nicht immer mit Konsequenzen rechnen müssen, können Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter nur auf diese Weise identifiziert werden.
Statt selbst Anzeige zu erstatten, kannst du auch das Meldeformular der Landesanstalt für Medien NRW nutzen
Weitere Infos findest du hier und bei klicksafe.de