Frage

Wie erkenne ich, ob es sich um politische Werbung handelt?

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Antwort:

Politische Werbung in Telemedien muss als solche klar erkennbar sein. Der Werbende muss kenntlich gemacht werden.

Werbung politischer Art sind Inhalte Dritter, die zur Darstellung oder im Interesse parteipolitischer, gesellschaftspolitischer, sozialpolitischer oder vergleichbarer Ziele verbreitet werden. Als Werbung politischer Art gelten auch redaktionelle Inhalte des Anbieters, die im Auftrag oder im Interesse eines Dritten, Einzelner oder gesellschaftlicher Gruppen verbreitet werden, um auf die politische Meinungsbildung einzuwirken.

Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Verbot von politischer Werbung im Fernsehen, im Radio und auch in vergleichbaren Telemedienangeboten, den sogenannten rundfunkähnlichen Telemedien. Hierzu zählen in der Regel beispielsweise YouTube-Kanäle oder Podcasts. Nur vor Wahlen (zum Beispiel Bundestagswahlen, Landtagswahlen oder der Europawahl) dürfen Parteien unter bestimmten Voraussetzungen im Rundfunk Werbung schalten. Während politische Werbung früher häufig auf Wahlplakaten oder in Fernseh- und Radiospots verbreitet wurde, gibt es heutzutage auch politische Werbung im Internet. Politische Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram müssen vom Betreiber der Seite als solche gekennzeichnet werden. Nicht zulässig ist Werbung, die sich nicht vom redaktionellen Inhalt unterscheidet: So darf beispielsweise ein Online-Nachrichtenmagazin theoretisch keine politische Werbung veröffentlichen, die in Form eines Berichts geschrieben wurde.

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