Frage

Welche Partei darf wann Werbung im Fernsehen senden?

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Antwort:

Parteien dürfen nur vor Bundestags- und Europaparlamentswahlen Werbung im Fernsehen senden. Dazu müssen Sender einen chancengerechten Zeitplan ausarbeiten, in dem sie den Parteien Zeiten zuteilen. Diese müssen in der Hauptsendezeit liegen.

Allgemein haben Parteien in Deutschland ein Recht auf Sendezeit für Wahlwerbung in Hörfunk und TV, allerdings nur vor anstehenden Bundestags- und Europaparlamentswahlen.

Der Medienstaatsvertrag regelt, dass Rundfunkveranstalter den Parteien dafür eine angemessene Sendezeit zur Verfügung stellen müssen. Angemessen bedeutet in diesem Fall:

  • Wahlwerbung muss in der Hauptsendezeit platziert werden. Als Hauptsendezeit gilt für den Hörfunk die tägliche Sendezeit zwischen 6 Uhr und 19 Uhr. Für das Fernsehen ist von 17 Uhr bis 23 Uhr Hauptsendezeit.

Die Rundfunkanstalten müssen Sendezeiten nach einem vorher festgelegten Dispositionsplan vergeben. Sie teilen diese also den Parteien zu. Dabei muss auf Chancengleichheit geachtet werden. Eine Beispielrechnung, welcher Partei wie viel Zeit zusteht, findest du hier. In Bayern können davon abweichende Regelungen gelten.

Ausführlichere Infos zur Wahlwerbung politischer Parteien im Fernsehen gibt es auf der Seite der Medienanstalten.

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