Wenn es sich bei dem Bild, das als Profilbild genutzt werden soll, um das Foto einer anderen Person handelt oder es keine eigene Aufnahme ist, solltest du das Bild nicht einfach übernehmen.
Denn dann greift das Recht am eigenen Bild beziehungsweise das Urheberrecht.
Das Recht am eigenen Bild schützt Abgebildete vor einer ungewünschten Veröffentlichung. Wenn ein solches Bild als Profilbild übernommen wird, muss die gezeigte Person vorab um Erlaubnis gebeten werden.
Das Urheberrecht gilt für Schnappschüsse und künstlerische Aufnahmen und Bilder: Auch hier muss die Urheberin und der Urheber nach einer Einwilligung zur Veröffentlichung gefragt werden.
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Doch was darf man im Internet? Und was darf man nicht? Einen Überblick über verschiedene illegale Handlungen und darüber, wie du dich vor Straftaten schützen kannst, haben wir hier zusammengestellt.
Von der E-Mail über Suchmaschinen und Bezahlsysteme bis zur Cloud: Der Alltag wird immer digitaler. Apps, also Anwendungssoftware für Mobilgeräte, und E-Services gehören inzwischen ganz selbstverständlich zum Leben der Digital Natives. Wissenswertes über Nutzen und Gefahren der digitalen Helfer haben wir auf ZEBRA zusammengestellt.