Wenn es sich bei dem Bild, das als Profilbild genutzt werden soll, um das Foto einer anderen Person handelt oder es keine eigene Aufnahme ist, solltest du das Bild nicht einfach übernehmen.
Denn dann greift das Recht am eigenen Bild beziehungsweise das Urheberrecht.
Das Recht am eigenen Bild schützt Abgebildete vor einer ungewünschten Veröffentlichung. Wenn ein solches Bild als Profilbild übernommen wird, muss die gezeigte Person vorab um Erlaubnis gebeten werden.
Das Urheberrecht gilt für Schnappschüsse und künstlerische Aufnahmen und Bilder: Auch hier muss die Urheberin und der Urheber nach einer Einwilligung zur Veröffentlichung gefragt werden.