Wenn ein Kind sich an dich wendet, bist du selbst mit der Situation vielleicht zunächst überfordert. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, dem Kind zu helfen.
Zunächst solltest du dem Kind Verständnis entgegenbringen und versuchen, ihm die Scham zu nehmen. Kinder fühlen sich oft schuldig und es ist ihnen peinlich, über das Erlebte zu sprechen. Es ist wichtig, dass das Kind sofort merkt, dass es keinen Grund dazu zu haben braucht.
Helfen können dir:
- Die Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist sogar der Versuch strafbar, Minderjährige mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.
- Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: Unter 0800 22 55 530 kann sich jede und jeder kostenlos, vertraulich und anonym von psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen beraten lassen.
- Die Nummer gegen Kummer: Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene finden bei der Nummer gegen Kummer kompetente und ausgebildete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die unter anderem zu den Themen sexueller Missbrauch und Cybergrooming beraten.
- Die Beschwerdestellen im Internet: Nutze unser Formular unter Cybergrooming melden. Auf jugendschutz.netund internet-beschwerdestelle.de kannst du ebenfalls online Beschwerde einreichen.
Mehr Informationen: Wir haben noch viele weitere Fragen rund um das Thema Cybergrooming in unserer Wissensdatenbank. Wenn du das Stichwort in der Suche eingibst, kannst du dich weiter informieren. Für konkrete Situationen nutze die Möglichkeit, uns deine persönliche Frage zu stellen.