Frage

Wer kann eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen?

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Antwort:

Eine Auskunftssperre kannst du beantragen, wenn du beispielsweise Opfer von Stalking bist. Durch die Herausgabe deiner Adresse wäre dein Leben in Gefahr. Durch die Auskunftssperre kannst du geschützt werden.

Auch du kannst eine Auskunftssperre beantragen, wenn du zum Beispiel von Bedrohungen, Beleidigungen oder unbefugten Nachstellungen betroffen bist.

Manche Personen sind durch ihre berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit besonders von Anfeindungen oder Angriffen betroffen. Durch die Änderung des Bundesmeldegesetzes (§ 51 Bundesmeldegesetz) ist es für sie einfacher, eine Auskunftssperre zu beantragen. Zu diesen Personen gehören beispielsweise Politikerinnen und Politiker.

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