Deine Adresse ist bei der Meldebehörde registriert. Hier kann sie jederzeit abgerufen werden, beispielsweise von Adressbuchverlagen oder der Bundeswehr, jedoch auch von Privatpersonen.
Wenn du von Bedrohungen, Beleidigungen oder unbefugten Nachstellungen betroffen bist, kannst du eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen. Dadurch verhinderst du, dass deine Adresse einfach so an Privatpersonen übermittelt werden kann.
Durch die Auskunftssperre muss die entsprechende Meldebehörde zuerst Rücksprache mit dir halten, ob diese Auskunft eine Gefahr für dich darstellt. Wenn dies der Fall sein sollte, wird deine Adresse natürlich nicht weitergegeben und dein Aufenthaltsort geschützt.