Mit dem neuen Gesetzespaket haben soziale Netzwerke nun auch die Pflicht, bestimmte strafbare Inhalte (zum Beispiel Morddrohungen) an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.
Damit soll die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht werden. Neben dem strafbaren Post müssen die sozialen Netzwerke auch die IP-Adresse und die Port-Nummer (mehrstellige Ziffer, mit der Dienste eines Rechners gekennzeichnet werden) des entsprechenden Profils an das BKA weitergeben.
Welche Inhalte genau gemeldet werden müssen, findest du hier.