Frage

Pflichten sozialer Netzwerke bei strafbaren Inhalten

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Antwort:

Soziale Netzwerke haben bisher die Pflicht, die strafbaren Inhalte zu löschen. Mit dem neuen Gesetz müssen sie zum Beispiel Mord- und Vergewaltigungsdrohungen an das Bundeskriminalamt melden.

Mit dem neuen Gesetzespaket haben soziale Netzwerke nun auch die Pflicht, bestimmte strafbare Inhalte (zum Beispiel Morddrohungen) an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.

Damit soll die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht werden. Neben dem strafbaren Post müssen die sozialen Netzwerke auch die IP-Adresse und die Port-Nummer (mehrstellige Ziffer, mit der Dienste eines Rechners gekennzeichnet werden) des entsprechenden Profils an das BKA weitergeben.

Welche Inhalte genau gemeldet werden müssen, findest du hier.

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