Wenn es zu einer Anzeige kommt, befragt die Polizei Zeugen oder schaut sich nach Rücksprache die Chatverläufe oder Ähnliches an. Ein Mobbingfall kann so vor Gericht landen und der oder die Täterinnen oder Täter können verurteilt werden.
In schlimmen Mobbing- und Cybermobbing-Fällen ist es sinnvoll, Anzeige zu erstatten. Dafür solltest du zuvor Beweise sammeln (zum Beispiel Screenshots aufnehmen) und dich an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
Mobbing kommt in Gesetzestexten zwar nicht direkt als Begriff vor, jedoch stehen viele Dinge, die beim Mobbing passieren, unter Strafe. Dazu gehören zum Beispiel Beleidigungen, das Verbreiten von Unwahrheiten oder das heimliche Erstellen von Bildaufnahmen, das unerlaubte Verbreiten von Bildern und natürlich Drohungen und Gewalt.
Damit strafrechtlich gegen die Täterin oder den Täter vorgegangen werden kann, wird eine Strafanzeige benötigt. Hat die Polizei nach der Prüfung des Falls einen begründeten Verdacht auf Cybermobbing, darf sie aufgrund eines richterlichen Beschlusses oder bei Gefahr im Verzug Smartphones oder Computer von anderen als Tatmittel beschlagnahmen. Das Gleiche gilt für Informationen aus sozialen Netzwerken. Hier kann die Polizei sich vom Anbieter Informationen aushändigen lassen – zum Beispiel darüber, wer hinter einem Profil ohne echten Namen steckt. Je nach Verlauf kann ein Mobbingfall auch vor Gericht landen und die Täterinnen oder Täter können verurteilt werden. Das Strafmaß hängt vom Alter der Täterinnen oder Täter und der Schwere der Taten ab.
Gerade bei den meist minderjährigen Tätern sollte überlegt werden, ob Anzeige erstattet wird oder ob andere Schritte erfolgversprechend sind.
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