Öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, die Meinungsbildung mit vielfältigen Angeboten zu fördern. Die Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger übernehmen dabei die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Zu den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sender gehört eine vielfältige und objektive Berichterstattung über politische und gesellschaftliche Themen.
Bürgerinnen und Bürger sollen sich zu diesen Themen eine eigene Meinung bilden. Der Rundfunk soll durch die Auswahl der Programme die freie Meinungsbildung und die kulturelle Vielfalt unterstützen.
Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger Angebote zur Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung erhalten. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen ihren Auftrag unabhängig vom staatlichen oder sonstigen interessengeleiteten Einfluss erfüllen. Innerhalb der Mischfinanzierung nehmen die Erträge aus den Rundfunkbeiträgen den größten Anteil ein.
Die privaten Sender sind aufgrund des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks etwas freier. Die Berichterstattung darf aber nicht einseitig sein, sondern soll verschiedene Seiten und Gruppen einbeziehen.
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In Nordrhein-Westfalen gibt es eine vielfältige, bunte Medienlandschaft. Dazu gehören der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk, Bürger- und Campusradios oder -fernsehen. Bei ZEBRA findest du Informationen rund um Übertragung, Empfang und Qualität von Fernsehen und Hörfunk.