Frage

Was regelt der Medienstaatsvertrag?

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Antwort:

Der Medienstaatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den klassischen Rundfunk, die Telemedien wie auch für die neuen digitalen Medien.

Neben den traditionellen Rundfunkanbietern wie den öffentlichen-rechtlichen (zum Beispiel WDR, SWR, ZDF) und privaten Rundfunkanstalten (zum Beispiel RTL, ProSieben, Sat.1 Media SE) spielen weitere digitale Formate eine wichtige Rolle.

Entsprechend beinhaltet der neue „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (MStV)“, der im November 2020 in Kraft getreten ist, nicht nur Regelungen für den Rundfunk (Fernsehen und Radio), sondern unter anderem auch für sogenannte Gatekeeper wie Medienintermediäre.

Weiterhin gibt es Vorschriften für die Veranstaltung und Verbreitung von Fernsehen und Radio. Außerdem sind Regeln für neue Medienformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Video-Sharing-Dienste hinzugekommen. Sie müssen nun transparenter sein und den Nutzerinnen und Nutzern in verständlicher Weise darlegen, nach welchen Kriterien ihnen Inhalte und Angebote angezeigt werden.

Darüber hinaus dürfen Medienintermediäre (zum Beispiel Suchmaschinen) journalistisch gestaltete Angebote nicht diskriminieren. Sie müssen der Nutzerin bzw. dem Nutzer zudem ihre zentralen Kriterien der Sammlung, Auswahl und Darstellung von Inhalten und deren Gewichtung bei der Sortierung erläutern. Die Landesmedienanstalten haben zukünftig mehr Aufsichtsbefugnisse, um beispielsweise zu kontrollieren, ob Medienintermediäre tatsächlich über die Auswahlkriterien in einfacher und verständlicher Form informieren und keine Inhalte diskriminieren. Das konkrete Vorgehen wird noch im Austausch mit anderen – auch europäischen Regulierern – festgelegt.

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