Frage

Was sind Benutzeroberflächen nach dem Medienstaatsvertrag?

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Antwort:

Benutzeroberflächen sind die Anzeige- und Steuerungsebene (insbesondere Angebots- und Programmübersichten) von oder für Medienplattformen.

Nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) geben Benutzeroberflächen eine Übersicht über Angebote oder Inhalte.

Sie sollen den Nutzerinnen und Nutzern bei der Orientierung auf einer Medienplattform helfen. Benutzeroberflächen sortieren Angebote und Inhalte und zeigen diese an. Die Ergebnisse können sowohl über einen Bildschirm angezeigt als auch über Lautsprecher wiedergegeben werden.

Als Benutzeroberflächen gelten zum Beispiel Smart-TV-Anzeigen, die eine App-Übersicht über die verschiedenen Streaming-Dienste (zum Beispiel Netflix, YouTube, ARD-Mediathek) anbieten. Alle Angebote müssen auffindbar sein und nach bestimmten Kategorien sortiert werden (alphabetisch oder nach Genre).

Sprachassistenten können auch als Benutzeroberflächen eingeordnet werden, wenn sie Angebote sortieren und präsentieren. Außerdem müssen die Kriterien der Auswahl für Nutzerinnen und Nutzer transparent gemacht werden. Medienanstalten können diese Informationen von Anbietern der Benutzeroberflächen anfordern.

Hier findest du den Medienstaatsvertrag.

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