Eine Fangschaltung hilft dir, anonyme Anrufe zu identifizieren. Dazu musst du einen begründeten Antrag bei deinem Telefonanbieter einreichen. Die Auflistung der Anrufe kannst du anschließend auch vor Gericht als Beweis verwenden.
Wenn Betroffene beweisen können, dass sie durch anonyme Anrufe belästigt oder bedroht werden, können sie eine Fangschaltung bei ihrem Telefonanbieter beantragen.
Für einen begrenzten Zeitraum werden dann alle Anrufe, auch solche von unterdrückten Nummern, dokumentiert und dir wird anschließend ein Bericht zugeschickt. In diesem Auszug sind auch die Nummern sichtbar, mit denen man dich anonym angerufen hat. Eine Fangschaltung ist allerdings mit Kosten verbunden. Für einen Zeitraum von einer Woche kann schnell eine Gebühr zwischen 170 und 200 Euro anfallen.
Eine Fangschaltung unterstützt dich dabei, Belege für belästigende oder penetrante Werbeanrufe zu bekommen, die du vor Gericht einsetzen kannst. Dazu solltest du einen belästigenden Anrufer jedoch nicht nur einmal, sondern mindestens dreimal nachweisen können, damit dieser den Anruf nicht als Versehen abtun kann.