Frage

Was ist das Presserecht?

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Antwort:

Das Presserecht umfasst allgemein die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Presse. Beim Presserecht handelt es sich nicht um eine in einem einzelnen Gesetz geregelte Materie, sondern es wird in verschiedenen Gesetzen geregelt und ist dabei stark von Entscheidungen der Rechtsprechungen und dem Verfassungsrecht geprägt.

Rechtliche Grundlagen

Wichtige Grundlage für das Pressrechts ist zunächst das Verfassungsrecht. So heißt es etwa in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG):

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Das Grundgesetz schützt als Verfassung somit neben wichtigen Gütern wie die Meinungs- und Informationsfreiheit unter anderem ausdrücklich auch die Pressefreiheit.

Darüber hinaus finden sich presserechtlich relevante Regelungen in zahlreichen unterschiedlichen Gesetzen, wie zum Beispiel in den Landespressegesetzen der einzelnen Bundesländer. In diesen sind etwa unterschiedliche Rechte und Pflichten der Presse normiert, wie zum Beispiel die Pflicht, Druckwerke nur mit einem Impressum zu veröffentlichen oder zum Abdrucken von Gegendarstellung in Zeitungen.

Die Pressefreiheit gilt jedoch nicht schrankenlos. So kann die Pressefreiheit insbesondere mit dem ebenfalls vom Grundgesetz geschützten Allgemeinen Persönlichkeitsrecht einer Person, die Gegenstand einer journalistischen Berichterstattung wird, in Konflikt stehen. Dieser Konflikt wird durch eine Abwägung der sich im Einzelfall gegenüberstehenden Rechtsgüter gelöst.

Beispiele für Grundsätze journalistischen Arbeitens

Trotz der Pressefreiheit sind Journalistinnen und Journalisten daher an gewisse Grundsätze gebunden, die in der Vergangenheit insbes. von den Gerichten (weiter-)entwickelt wurde.

Beispielsweise müssen Journalistinnen und Journalisten abwägen, ob bei einem Thema das Interesse der Öffentlichkeit oder der Schutz der Privatsphäre einer Person oder einer Personengruppe im Vordergrund liegt. So sind etwa Äußerungen und Handlungen, welche in der Öffentlichkeit getätigt wurden, regelmäßig weniger schutzwürdig als Vorgänge, welche sich innerhalb einer Wohnung oder zwischen Familienangehörigen abspielen. In die Intimsphäre, welche wie etwa Informationen aus dem sexuellen Bereich von Personen beinhaltet, darf grundsätzlich nicht eingegriffen werden; eine Berichterstattung ist dementsprechend hier regelmäßig unzulässig. Informationen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich weisen hingegen zumeist ein hohes öffentliches Interesse auf.

Eine Journalistin oder ein Journalist ist insbesondere auch zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet. So sind etwa Angaben von Quellen (beispielsweise Informanten) grundsätzlich zu prüfen, bevor diese übernommen werden, und Presseartikel sollten immer ein möglichst vollständiges Bild von der Wirklichkeit liefern und keine wesentlichen Tatsachen verschweigen.

Deutscher Presserat und Pressekodex

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus der deutschen Presselandschaft. Der Presserat soll die Einhaltung des Pressekodex sicherstellen. Bei dem Pressekodex handelt es sich um eine Sammlung berufsethischer Standards, die sich die Presse selbst gegeben hat, und legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest.

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