Der Begriff „Rundfunk“ wird durch den Begriff „Medien“ ersetzt, weil „Rundfunk“ keine weiteren Medienangebote wie zum Beispiel Streaming-Dienste im Internet umfasst.
Seit 1991 galt der Rundfunkstaatsvertrag, der wichtige rechtliche Grundlagen für den Rundfunk in Deutschland beinhaltet.
Die Medienwelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert und der Begriff „Rundfunk“ wird in erster Linie mit Fernsehen und Radio verbunden. Mittlerweile gibt es aber vor allem durch das Internet viele weitere Medienangebote. Zum Beispiel werden Nachrichten und Informationen immer mehr durch das Internet verbreitet. Filme und Serien werden auf Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ verlagert.
Diese Angebote müssen neben Fernsehen und Radio auch geregelt werden. Deshalb ist der Medienstaatsvertrag seit 2020 der Nachfolger des Rundfunkstaatsvertrags. So sollen auch weitere Medienformen eingeschlossen werden.
Hier findest du den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland.
Wer im Internet aktiv ist – ganz gleich ob bei der Recherche von Informationen, als Nutzerin und Nutzer sozialer Medien oder als Betreiberin und Betreiber einer Website –, muss sich an bestimmte Regeln halten. Wir geben dir bei ZEBRA den Überblick über die Gesetze und Bestimmungen, die du kennen solltest.
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine vielfältige, bunte Medienlandschaft. Dazu gehören der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk, Bürger- und Campusradios oder -fernsehen. Bei ZEBRA findest du Informationen rund um Übertragung, Empfang und Qualität von Fernsehen und Hörfunk.