Zunächst ist wichtig zu wissen, dass Personen, die Instagram rein privat – zum Austausch mit Freundinnen und Freunden – nutzen, keine Postings als Werbung kennzeichnen müssen.
Bewirbst du jedoch gelegentlich ein Produkt und bekommst Geld oder eine andere Gegenleistung dafür (zum Beispiel kostenlos das Produkt zugeschickt), musst du einige Regeln beachten. Dabei ist es egal, wie viele Abonnenten dein Account hat. Auch sogenannte Mikro-Influencer, die nur wenige hundert Follower haben, müssen Werbung kennzeichnen.
Postings musst du als Werbung kennzeichnen, wenn du:
- eine Gegenleistung dafür bekommst, etwas zu veröffentlichen oder zu erwähnen – egal, ob es sich um ein Produkt, eine Dienstleistung oder etwas anderes handelt.
- etwas kostenlos nutzen darfst, es jedoch nur unter bestimmten Bedingungen veröffentlichen darfst, es also Vereinbarungen dazu gibt.
- ein Produkt zum Beispiel häufiger oder zumindest auffällig positiv darstellst. Wenn du dazu beiträgst, dass eine Firma ein Produkt deutlich häufiger verkauft, kann eine Werbeabsicht vermutet werden. Auch das Taggen (Markieren) von Marken kann als Werbeabsicht gedeutet werden.
- ein eigenes Produkt, eine eigene Dienstleistung oder eine eigene Marke vorstellst, ohne dass deutlich wird, dass es sich um dein eigenes Produkt handelt.
- Affiliate-Links anbietest – also durch eine Provision an den Verkäufen mitverdienst.
- werbliche Links oder Rabattcodes anzeigst.
- politische Werbung machst.
Alle Regelungen im Detail kannst du im Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Online-Medien nachlesen.