Beiträge müssen als Werbung gekennzeichnet werden, wenn man:
- eine Gegenleistung dafür bekommt, dass man etwas veröffentlicht oder erwähnt – egal, ob es sich um ein Produkt, eine Dienstleistung, eine Marke oder Ähnliches handelt.
- etwas kostenlos in Anspruch nimmt oder erhalten hat, dessen Veröffentlichung aber an Vereinbarungen oder bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
- ein Produkt häufig oder zumindest auffallend positiv darstellt. Wenn man damit fördert, dass ein Unternehmen ein Produkt deutlich mehr verkauft, kann eine Werbeabsicht aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive vermutet werden. Auch das Taggen (Markieren) von Marken kann als Werbeabsicht gedeutet werden.
- ein eigenes Produkt, eine eigene Dienstleistung oder eine eigene Marke vorstellt, ohne dass die eigene Unternehmerschaft deutlich wird, etwa weil das Profil, unter dem das Produkt beworben wird, auch für private Posts genutzt wird.
- Affiliate-Links anbietet – also durch Provision an den Einkäufen mitverdient.
- werbliche Links oder Rabattcodes anzeigt.
Hier findest du weitere Informationen:
Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Online-Medien