Politische Werbung ist in Radio, Fernsehen und ähnlichen Medien wie YouTube und Podcasts außerhalb von Wahlen unzulässig. Zudem muss sie sich an geltende Gesetze halten, die für andere Werbung gleichermaßen gilt.
Im deutschen Rundfunk, das sind Radio und Fernsehen, sowie bei ähnlichen Telemedien wie zum Beispiel YouTube und Podcasts ist Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art außerhalb von Wahlwerbung generell unzulässig.
Werbung politischer Art sind Inhalte Dritter, die zur Darstellung oder im Interesse parteipolitischer, gesellschaftspolitischer, sozialpolitischer oder vergleichbarer Ziele verbreitet werden. Als Werbung politischer Art gelten auch redaktionelle Inhalte des Anbieters, die im Auftrag oder im Interesse eines Dritten, Einzelner oder gesellschaftlicher Gruppen verbreitet werden, um auf die politische Meinungsbildung einzuwirken.
Anders sieht das Gesetz dies bei einfachen Telemedien wie etwa Instagram-Posts. Hier ist politische Werbung nicht grundsätzlich verboten, sie muss allerdings klar erkennbar gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss auch den Auftraggeber erkennen lassen.