Du solltest Apps oder Programme erst selbst testen und dich über Risiken informieren. Anschließend kannst du entscheiden, ob dein Kind die App nutzen darf, und ihm deine Entscheidung erklären. Du kannst auch Regeln zu der App aufstellen sowie Einstellungen zum Schutz deines Kindes vornehmen.
Am besten verschaffst du dir selbst vorab einen Eindruck von den angesagten Apps. Denn nur weil andere Kinder manche Apps und Geräte verwenden (dürfen), heißt das nicht automatisch, dass diese Apps auch für dein Kind geeignet oder sicher sind.
Deswegen ist es wichtig, dass du gemeinsam mit deinem Kind über die möglichen Risiken und über einen sicheren Umgang mit diesen Apps sprichst.
Zeige aber auch Verständnis für dein Kind. Denn heute spielt sich vieles im Internet ab, was früher noch ohne Internet geregelt wurde – zum Beispiel die Kommunikation und damit das Pflegen der sozialen Kontakte. Ihr solltet gemeinsam besprechen, welche Apps in Ordnung sind und sinnvoll genutzt werden können. Letztlich trägst du als erziehungsberechtigte Person die Verantwortung, daher liegt bei dir auch die finale Entscheidung.
Helfen können dir bei der Entscheidung meist folgende Webseiten:
Weitere Aspekte, auf die du bei der Beurteilung von Apps achten kannst:
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die genannten Apps (WhatsApp, TikTok, Instagram) ab 16 Jahren erlaubt.
Die DSGVO beschäftigt sich damit, wie mit den Daten der Nutzerinnen und Nutzer umgegangen wird, und ist zu dem Entschluss gekommen, das Mindestalter für soziale Netzwerke zu erhöhen. Daher müssen sich die Anbieterinnen und Anbieter dieser Netzwerke in ihren AGB an die DSGVO halten. Die Altersbeschränkungen durch die Apps selber können jedoch abweichen und die Altersangabe wird oft nicht auf ihre Richtigkeit geprüft.
Ist dein Kind jünger als 16 Jahre, braucht es deine Zustimmung, um WhatsApp, Instagram oder TikTok dennoch nutzen zu dürfen.
Denn die Richtlinie der DSGVO richtet sich insbesondere an Firmen und Unternehmen, welche die Daten der Nutzerinnen und Nutzer verarbeiten. Privatpersonen, Kinder, Jugendliche und Familien können sich hiervon zwar als befreit ansehen – allerdings solltest du deinem Kind erläutern, warum es dennoch zur eigenen Sicherheit sparsam mit (persönlichen) Daten umgehen sollte.
Bei Spielen bietet die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eine Orientierung mittels Altersangaben.
Mit dieser Kennzeichnung soll vermittelt werden, wie konform beziehungsweise sicher ein Spiel bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes ist.
Die oben genannten Alterseinschätzungen und -Empfehlungen gibt es nicht ohne Grund. Sprich darüber mit deinem Kind und erkläre, warum du es für sinnvoll erachtest, dass es sich an diese Empfehlungen hält oder auch, warum du diese unter Umständen etwas lockerer nimmst.
Besprecht mögliche Gefahren, die mit der Nutzung solcher Apps und Spiele einhergehen können, und einigt euch auf angebrachte Regeln, sollte dein Kind manche Apps schon eher benutzen dürfen. Dabei kann der Mediennutzungsvertrag helfen.
Mehr Informationen dazu findest du unter: