Eine generelle Kennzeichnungspflicht für mit KI erstellte Inhalte auf Social Media gibt es derzeit nicht. Es gibt kein einheitliches Label, das zum Beispiel an KI-bearbeitete Fotos, Musik, Texte oder Videos geheftet werden muss.
In sozialen Netzwerken finden sich immer mehr Inhalte, die mithilfe von KI erstellt wurden. Da sich die Technik in diesem Bereich schnell weiterentwickelt, werden die realistisch wirkenden Fotos und Videos (sogenannte Deepfakes) zunehmend besser. Dadurch sind sie mit dem bloßen Auge oft nicht mehr als solche zu erkennen. Das kann zum Problem werden, wenn es zum Beispiel um unrealistische Schönheitsideale geht oder um andere gefälschte Inhalte, die die eigene Meinung beeinflussen können.
Aber: Im Mai 2024 hat die Europäische Kommission ein erstes Gesetz zu KI verabschiedet: die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (auch AI-Act genannt) - im August 2024 trat sie in Kraft. Sie soll dem Ziel dienen, einheitliche Regeln für die Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen zu schaffen. Kommerzielle Betreiber eines KI-Systems müssen für Nutzende sichtbar machen, dass bei der Produktion ihrer Angebote KI zum Einsatz kam. Da dieses Gesetz noch sehr jung ist, gibt es dafür bisher jedoch nur wenige Anwendungsfälle.
Wenn Privatpersonen Deepfakes erstellen, muss das von ihnen allerdings nicht gekennzeichnet werden. Das gilt zumindest derzeit noch so. Es ist nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber in den nächsten Jahren weiter auf die technologischen Entwicklungen reagiert.
Dadurch, dass es keine generelle Kennzeichnungspflicht gibt, ist es umso wichtiger, dass alle Nutzenden genau hinschauen und zweifelhafte Informationen oder Inhalte nicht ungefiltert weiterverbreiten.
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