Hate Speech, zu Deutsch Hassrede, wird im Internet häufig in sozialen Netzwerken verbreitet. Strafbar ist Hassrede, wenn sie volksverhetzende Kommentare beinhaltet.
Die Meinungsfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo sie die Menschenwürde anderer Personen angreift. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat im Zusammenhang mit Hate Speech einige mögliche Straftatbestände aufgelistet:
- § 130 StGB Volksverhetzung
- § 185 StGB Beleidigung
- § 187 StGB Verleumdung
- § 240 StGB Nötigung
- § 241 StGB Bedrohung
- § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten