Siehst du in einem sozialen Netzwerk einen Beitrag mit Wahlwerbung, der mit Hassbotschaften kommentiert wird, hast du verschiedene Möglichkeiten, damit umzugehen:
- Antworten: Du solltest überlegen, ob du den Urheber oder die Urheberin konfrontieren möchtest. Vielleicht möchtest du auch falsche Inhalte oder verwendete Argumente klarstellen. Sprich dabei die Person direkt an, bleib sachlich und achte auf deinen eigenen Tonfall. So kannst du bei den Urheberinnen und Urhebern oder bei Mitlesenden etwas erreichen.
- Blockieren: Nicht bei allen Kommentatorinnen und Kommentatoren lohnt sich eine Konfrontation. Bist du selbst oder ist eine Seite deiner Partei betroffen, kannst du auch entscheiden, Personen, die Hass verbreiten, zu blockieren.
- Melden: Große Plattformen bieten immer die Möglichkeit, unangemessene Beiträge der Plattform zu melden. Je nachdem welchen Straftatbestand der Hasskommentar erfüllt, wird dieser gegebenenfalls sogar direkt an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Hauptsächlich sorgt die Meldung dafür, dass der Kommentar überprüft und unter Umständen gelöscht wird. In schweren Fällen sperren soziale Netzwerke auch den Account der Urheberin oder des Urhebers.
Beweise sichern und Anzeige erstatten: Hassrede ist in einigen Fällen ebenso strafbar. Daher kannst du entscheiden, mit Hilfe von Bildschirmfotos Beweise zu sichern, um in einem möglichen Verfahren einen Rechtsverstoß nachweisen zu können. Statt selbst direkt Anzeige zu erstatten, kannst du auch das Beschwerdeformular der Landesanstalt für Medien NRW nutzen.