Frage:Antwort:

Große Medienplattformen müssen bei der Bereitstellung der Angebote bestimmte Regelungen beachten. Sie müssen die Auswahlkriterien der Angebote für Nutzerinnen und Nutzer erkennbar machen.

Die großen Medienplattformen sollen gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern transparent gestaltet sein. Die Transparenzanforderungen sind so bereitzustellen, dass sie für die Nutzerinnen und Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Deshalb müssen Anbieter von Medienplattformen folgende Punkte beachten:

  • Die einer Medienplattform zugrunde liegenden Grundsätze für die Auswahl der Angebote sollen in leichter und verständlicher Form auffindbar sein.
  • Gleichartige Angebote dürfen beim Zugang zu Medienplattformen ohne sachlich gerechtfertigten Grund nicht unterschiedlich behandelt werden. Beispielsweise darf eine Medienplattform den SWR nicht anders behandeln als den WDR.
  • Zudem muss der Medienplattformanbieter den Nutzerinnen und Nutzern mitteilen, ob die Angebote gegenüber der ursprünglichen Form abgeändert worden sind, das heißt, ob er zum Beispiel inhaltliche oder technische Veränderungen vorgenommen hat.

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