Wenn du Ausschnitte nutzen willst, musst du entweder den Urheber oder die Urheberin fragen – oder du kannst dich auf eine gesetzliche Schranke berufen.
In Deutschland gilt, dass Werke – dazu gehören auch Videos auf YouTube – automatisch urheberrechtlich geschützt sind.
Die Urheberin oder der Urheber des Werkes darf grundsätzlich entscheiden, ob und wie andere das Werk verwenden dürfen. Wenn du einen Ausschnitt verwenden willst, kannst du also bei der Urheberhin oder dem Urheber nachfragen, ob du die Erlaubnis bekommst. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Möglicherweise kannst du dich aber – zum Beispiel im Rahmen eines Reaction-Videos – auch auf das Zitatrecht berufen (§ 51 UrhG) – wenn du Folgendes beachtest:
Außerdem gibt es jetzt im Urheberrecht ein paar neue Ausnahmeregelungen: die Parodie, die Karikatur und die Pastiche (§ 51a UrhG). Gerade die letzte Ausnahme könnte bei gewissen Formen von YouTube-Videos wie zum Beispiel Compilation-Videos relevant werden. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, was eigentlich eine „Pastiche“ ist. Der deutsche Gesetzgeber fasst darunter Praktiken wie Remixes, Memes, GIFs, Mashups, Fan-Art, Fan-Fiction oder Sampling. Diese allerdings auch nur, wenn man sich mit dem Original auseinandersetzt und eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass die Interessen der Urheber gewahrt bleiben. Es wird wohl noch eine Weile dauern, bis es hier rechtliche Sicherheit gibt. Bis dahin: Wenn ihr unsicher seid, ob der YouTuber bzw. die YouTuberin damit einverstanden ist, fragt vielleicht lieber nach, bevor ihr einfach fremde Videoschnipsel für unterhaltsame Zusammenschnitte übernehmt.