Frage

Wie können pädagogische Fachkräfte Cybergrooming erkennen?

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Antwort:

Cybergrooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet, um sie in sexualisierte Gespräche zu verwickeln oder sie für entsprechende Handlungen zu missbrauchen. In Deutschland ist Cybergrooming als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar. Fachkräfte können Cybergrooming in der Prävention, aber auch durch angemessenes Reagieren im Ernstfall, akut entgegenwirken.

Was sind Hinweise auf Cybergrooming und wie erkenne ich sie als Fachkraft?

Wenn ein Kind auf einmal außergewöhnlich viel am Handy ist, weil es im Internet eine neue Person kennengelernt hat, wenn es seine Chats akribisch geheim halten möchte oder sich mit „neuen Freunden“ treffen möchte, können das Indizien für Cybergrooming sein. Andererseits kann es für diese Verhaltensmuster auch unzählige weniger bedenkliche Erklärungen geben.

Leider gibt es keine pauschal zu beobachtenden und sicheren Anzeichen dafür, dass ein Kind Opfer von Cybergrooming wird. Je nach Alter und Reife verstehen manche Kinder den sexuellen Aspekt des Cybergroomings gar nicht, andere hingegen trauen sich nicht, mit dem vermeintlich schambehafteten Thema an eine Vertrauensperson heranzutreten.

Was sind gängige Maschen der Täterinnen und Täter?

Cybergrooming kann überall dort im Internet stattfinden, wo Täterinnen und Täter Kinder kontaktieren können - das können Chaträume, soziale Netzwerke, Messengerdienste, aber auch Kontaktmöglichkeiten in digitalen Spielen sein. Oft wird unter Verwendung einer falschen Identität (zum Beispiel gibt sich jemand als gleichaltrige Person aus) in einem netten Gespräch mit Komplimenten eine Vertrauensbasis aufgebaut. Dabei werden Kinder oft bereits nach sensiblen Daten wie Handynummer, Profilnamen in anderen Netzwerken oder sogar ihren Klarnamen und Adressen gefragt.

Früher oder später beginnen Täterinnen und Täter jedoch, mehr Forderungen zu stellen. Das kann der Austausch von Bildmaterial, Audiodateien und sexualisierten Nachrichten sein, aber auch Telefonate oder sogar ein Treffen im echten Leben können zu den Forderungen der Cybergroomer gehören.

Wenn die Kinder sich weigern, werden sie meist unter Druck gesetzt, beispielsweise durch das Einreden eines schlechten Gewissens oder, falls dies nicht genügt, die Androhung von Kontaktabbruch oder der Veröffentlichung persönlicher Daten.

Wie kann ich im Arbeitsalltag über Cybergrooming aufklären und diesem präventiv entgegenwirken?

Präventive Schutzmaßnahmen können Cybergrooming verhindern und sind enorm wichtig. Wenn Kinder alt genug sind, kann man ihnen Cybergrooming als solches erklären und über angemessenes Verhalten in Gefahrensituationen sprechen. Man kann der Gefahr jedoch auch vorbeugen, indem man anhand von Beispielen übt und Regeln für die Nutzung digitaler Medien, den Kontakt mit Fremden und den Umgang mit persönlichen Informationen festlegt.

Auch vor bestimmten Mustern kann gewarnt werden - wenn eine neue Bekanntschaft "zufällig" ausnahmslos alles mit einem Kind gemeinsam hat, könnte das ein Warnsignal sein. Zusätzlich darf auf das Bauchgefühl vertraut werden - ist ein Chat unangenehm, muss man ihn nicht aushalten und weiterführen.

Ebenfalls ist es wichtig, dem Kind auf Augenhöhe zu begegnen und klarzustellen, dass man stets als Ansprechpartnerin oder -partner zur Verfügung steht. Im Optimalfall stellt man diese vertrauensvolle Beziehung über einen längeren Zeitraum und in mehreren Gesprächen her, bleibt im Dialog mit dem Kind und spricht über seine Aktivitäten in der digitalen Welt.

Viele Netzwerke haben automatische Einstellungen für junge Nutzende oder bieten zumindest an, den Kontakt mit fremden Profilen einzuschränken. Zudem gibt es diverse Arten von Online-Materialien und Anlaufstellen für die Cybergrooming-Prävention. Einige Quellen sind am Ende der Seite verlinkt.

Wie gehe ich vor, wenn ich Cybergrooming vermute oder sich jemand mir anvertraut?

Die höchste Priorität sollte zunächst das Wohlergehen des Kindes sein. Wenn es sich einer erwachsenen Person anvertraut hat, ist es enorm wichtig, klarzustellen, dass das Kind keine Schuld trifft und es keinen Grund zur Scham gibt. Stattdessen sollte der Mut und die Klugheit des Kindes betont werden, weil es sich getraut hat, auszusprechen, was es belastet.

Als nächstes gilt es sicherzustellen, dass die Täterinnen und Täter das Kind nicht mehr kontaktieren können, indem man sie auf allen genutzten Kanälen blockiert und bei der jeweiligen Plattform meldet. Vorher sollten jedoch Beweise zu Tatperson (zum Beispiel Nummer, Profil) und Tathergang (zum Beispiel Chatverlauf, Bilder) möglichst vollständig in Form von Screenshots gesichert werden.

Wo kann ich Cybergrooming melden?

Wenn ein Verdacht auf Cybergrooming besteht, können Betroffene ihren Fall polizeilich zur Anzeige bringen oder ihn bei ZEBRA, einem Angebot der Landesanstalt für Medien NRW, melden. Dort wird die Meldung dann von Juristinnen und Juristen geprüft und gegebenenfalls auf Wunsch zur Anzeige weitergeleitet. Bei Fragen zum Meldeprozess oder der Beweismittelsicherung steht ZEBRA ebenfalls via Chat, WhatsApp oder per Mail zur Verfügung und antwortet innerhalb von 24 Stunden. Zum Meldeformular geht es hier: Cybergrooming melden - ZEBRA (fragzebra.de)

Weiterführende Informationen und Materialien finden sich hier:

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Cybergrooming-Quiz

Egal ob in sozialen Netzwerken oder Online-Spielen – im Internet gehört der Kontakt zu Fremden für Kinder häufig zum Alltag. Das kann es Tätern und Täterinnen einfach machen, Kontakt zu Kindern aufzunehmen und sie zu einem Treffen zu überreden. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass Kinder und Eltern über Cybergrooming aufgeklärt werden und sich schützen können. Dazu haben wir neben dem Video „Gemeinsam gegen Cybergrooming“ auch ein Quizerstellt, bei dem Kinder und Eltern ihr Wissen testen können.

CYBERGROOMING HIER MELDEN

Wenn du im Internet belästigt wirst oder dir jemand im Chat Angst macht, kann es sein, dass du Cybergrooming erlebst. Hier bei ZEBRA findest du einen sicheren Raum und kannst Cybergrooming direkt melden.

Du hast individuelle Fragen?

Du hast individuelle Fragen zu diesem Thema? Wir helfen dir! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

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