Die Gesetzesänderung ermöglicht die schnellere Bestrafung von Hass und Hetze im Netz.
Man möchte damit erreichen, dass Beleidigungen und Drohungen im Netz abnehmen. Außerdem wurden die Strafen verschärft und sollen somit möglichen Täterinnen und Tätern als Abschreckung dienen, sodass diese gar nicht erst versuchen, Hass im Netz zu verbreiten.
Die Einführung der Meldepflicht an das Bundeskriminalamt (BKA) soll die strafrechtliche Verfolgung erleichtern. Das bedeutet, dass soziale Netzwerke strafbare Posts nicht nur löschen, sondern auch melden müssen. Das BKA versucht dann, die Verfasserin oder den Verfasser ausfindig zu machen, um sie oder ihn für die Straftat bestrafen zu können.