Frage:Antwort:

Clubhouse verbietet in seinen Nutzungsbedingungen das Mitschneiden von Gesprächen, wenn nicht von allen Sprecherinnen und Sprechern ein schriftliches Einverständnis vorliegt.

Gespräche darfst du in Clubhouse zunächst generell nicht aufzeichnen.

Außer du hast vorher alle Sprecherinnen und Sprecher schriftlich unterschreiben lassen, dass sie der Aufzeichnung zustimmen.

Viele Aufzeichnungsmöglichkeiten am Smartphone erkennt die App auch und zeigt einen Warnhinweis mit dem entsprechenden Verbot an. Meldet dich jemand mit dem Hinweis, dass du ein Gespräch unerlaubterweise aufgezeichnet hast, bekommst du zunächst eine Verwarnung. Beim zweiten Mal wirst sowohl du als auch die Person, die dich ursprünglich zur App eingeladen hat, gesperrt. Ihr könnt die App dann nicht mehr nutzen.

Viele Podcasterinnen und Podcaster nehmen daher nur den ersten Teil des Gesprächs auf, den sie später auch veröffentlichen möchten. Daran nehmen dann nur die Moderatorinnen und Moderatoren teil, die sich vorher auf die Aufzeichnung geeinigt haben, und sie ermöglichen erst anschließend einen Live-Austausch mit den Zuhörerinnen und Zuhörern.

Hierbei sind es aber auch die Moderatorinnen und Moderatoren selbst, die die Sitzung aufzeichnen, nicht eine teilnehmende Person.

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