Cybergrooming melden

Hast du dich in einem Chat schon einmal unwohl gefühlt, weil dir jemand komische Sachen schreibt? Wurdest du schon einmal aufgefordert, Nacktfotos von dir zu schicken? Oder hat jemand versucht, dich zu einem Treffen zu überreden? Dann kann es sein, dass du Cybergrooming erlebt hast.

Bei Cybergrooming werden Kinder (Personen unter 14 Jahren) von meistens Erwachsenen im Internet angesprochen, um sie in sexualisierte Gespräche zu verwickeln oder sie für solche Handlungen zu missbrauchen. Dabei geben sich die Erwachsenen häufig als Kinder oder Jugendliche aus. Wenn dir etwas komisch vorkommt, dir jemand Angst macht oder dich unter Druck setzt, dann vertraue dich jemandem an. Sprich am besten mit deinen Eltern oder einem anderen Erwachsenen darüber, beispielsweise in der Schule.

Auch wenn du bereits Fotos oder Videos von dir verschickt hast – dich trifft keine Schuld und dafür musst du dich nicht schämen! Wenn dein Chatpartner dich belästigt, mache einen Screenshot von dem Gespräch, bevor du das Profil blockierst. Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a und § 176b StGB).

Hier bei ZEBRA findest du eine Möglichkeit Cybergrooming direkt zu melden. Füll dafür die Felder weiter unten aus.
Nach Prüfung deiner Angaben durch die Landesanstalt für Medien NRW leiten wir deinen Fall, sofern sich der Verdacht einer Cybergrooming-Straftat begründet hat, an die ZAC NRW weiter. Lies dir im Vorfeld auch gerne unsere FAQs zum Meldeformular durch.

Dein Chatpartner belästigt dich und möchte sich mit dir treffen? Wende dich im Notfall am besten umgehend an die Polizei (110).

Du bist nicht selbst betroffen, aber möchtest dich und andere über Cybergrooming informieren? Hier sind verschiedene Links und Materialien: Handout für pädagogische Fachkräfte zu Cybergrooming melden und Informationen der Landesanstalt für Medien NRW.

DU MÖCHTEST UNS DEINEN FALL MELDEN?

(Alle Angaben sind freiwillig.)

Diese Infos helfen der Staatsanwaltschaft und der Polizei, die verdächtige Person zu ermitteln:

Wenn bekannt, nenn uns das Datum oder den Zeitraum eures Kontakts.
Diese Angabe ist freiwillig.
Zum Beispiel auf TikTok, Knuddels, WhatsApp oder woanders?
Diese Angabe ist freiwillig.
Nenn uns, wenn möglich, den Nutzernamen, die Mobilfunknummer oder Profilinformationen. Du hast auch die Möglichkeit, das Profilbild der verdächtigen Person oder Screenshots von ihrem Profil hochzuladen. Jede Information hilft.Diese Angabe ist freiwillig.
Keine ausgewähltDiese Angabe ist freiwillig.
Nenn uns deinen Namen, teile Infos aus deinem Profil, wie Altersangaben und Selbstbeschreibung, deine Anschrift und E-Mail-Adresse für Rückfragen mit uns. Auch hier kannst du dein Profilbild oder Screenshots von deinem Profil hochladen.Diese Angabe ist freiwillig.
Keine ausgewähltDiese Angabe ist freiwillig.
Bitte beschreib uns kurz, was dir in eurem Chat falsch vorkam und warum du dich an uns wendest. Lade gerne auch Screenshots von eurem Chat-Verlauf hoch.Diese Angabe ist freiwillig.
Keine ausgewähltDiese Angabe ist freiwillig.
Möchtest du uns noch weiterführende Informationen mitgeben?Diese Angabe ist freiwillig.
Mir ist bewusst, dass die Landesanstalt für Medien NRW meinen Fall prüft. Sollte sich dabei mein Verdacht nicht bestätigen, wird mein Fall nicht an die ZAC NRW weitergeleitet. Wenn ich eine Weiterleitung dennoch ausdrücklich wünsche, schreibe ich das hier:Diese Angabe ist freiwillig.

Das Logo der ZAC NRW

Was ist die ZAC NRW?

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Ansprechstelle für Straftaten, die im Internet begangen werden, eingerichtet. Diese heißt Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW).

Bei der ZAC NRW arbeiten Spezialistinnen und Spezialisten, die sich besonders gut mit dem Thema Kriminalität im Internet auskennen und diesbezügliche Ermittlungen leiten. Ihr Wissen zur Bekämpfung von Computerkriminalität geben die Spezialisten außerdem bei Schulungen oder Fortbildungen an andere Menschen weiter.

Seit Juli 2020 gibt es bei der ZAC NRW eine Sondereinheit, die sich mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien beschäftigt. Diese Sondereinheit befasst sich mit euren Angaben zu Cybergrooming.

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