FAQ Cybergrooming melden

Wer kann einen Fall von Cybergrooming melden?
Das Meldeformular richtet sich in erster Linie an betroffene Kinder und Angehörige. Bitte gebe dich nicht selbst als minderjährige Person aus und stelle keine privaten Ermittlungen an.

Ich bin unsicher, ob es überhaupt schon Cybergrooming ist – was soll ich machen?
Sollten Unsicherheiten bestehen, kann die Situation direkt im Meldeformular geschildert werden. Die Meldung wird dann von der Landesanstalt für Medien NRW geprüft. Bei Fragen kann sich auch direkt über das Fragefeld (www.fragzebra.de) an uns wenden. Auch die Polizei ist eine Anlaufstelle.

Leite Chatinhalte nicht unbedacht weiter, denn damit kann man sich selbst unter Umständen strafbar machen. Inhalte, die unter Umständen Kinder- und Jungenpornografie darstellen, sollten nicht zusätzlich weiterverbreitet werden. Falls du dazu Fragen hast, kontaktiere uns einfach.

Welche Art von Screenshots helfen euch?
Uns helfen insbesondere Screenshots von dem jeweiligen Chatverlauf, sowie von deinem und dem Profil der verdächtigen Person. Diese Informationen helfen der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt aufzuklären und die Täterin oder den Täter zu ermitteln. Wir haben hier einmal das Wichtigste zusammengefasst.

Ich habe keine Screenshots gesichert, was kann ich nun tun?
Wenn du das Profil nicht blockiert hast, kannst du noch im Nachhinein Screenshots machen. Um Cybergrooming nachweisen zu können, ist es wichtig, dass du Screenshots oder Fotos von den sexuellen Anmachen machst.

Welche weiteren Informationen können euch noch helfen außer Screenshots und die Plattform auf der es passiert ist?
Grundsätzlich hilft uns jede Information rund um das Geschehen. Deswegen teile uns so viel wie möglich mit. Jeder Hinweis kann uns und der Staatsanwaltschaft helfen, deinen Fall aufzuklären.

Welche Screenshots oder Videos darf ich als Beweismittel auf meinem Gerät speichern?
Um Cybergrooming nachweisen zu können, ist es wichtig, dass du Screenshots oder Fotos von den sexuellen Anmachen machst. Diese kannst du uns über das Meldeformular übermitteln. Es ist jedoch wichtig, dass du diese Beweise nicht an andere Personen weiterleitest, weil es sich hierbei um kinder- und jugendpornografische Inhalte handeln könnte.

Was passiert, nachdem ich den Fall gemeldet habe?
Deine Verdachtsmeldung wird von Juristinnen und Juristen der LFM NRW vorab geprüft. Je nach Ergebnis wird die Meldung an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), eingerichtet bei der Staatsanwaltschaft Köln, weitergeleitet und der Sachverhalt angezeigt. Auf Wunsch steht ZEBRA für deine Fragen und Beratungen weiter zur Verfügung.

Erstattet ihr durch das Formular direkt eine Anzeige bei der Polizei?
Nein. Deine Meldung wird von Juristinnen und Juristen der LFM NRW vorab geprüft. Sollte ein begründeter Verdacht bestehen, wird die Meldung an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), eingerichtet bei der Staatsanwaltschaft Köln, weitergeleitet und der Sachverhalt angezeigt. Bestätigt sich der Verdacht einer Cybergrooming-Straftat, arbeitet die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen mit der Polizei zusammen.

Was macht die ZAC NRW mit meiner Meldung?
Wenn wir den Fall an die ZAC NRW weiterleiten und Strafanzeige erstattet wird, wird bei Bejahung eines sogenannten Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei werden Beweise und Indizien zum vorliegenden Fall ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wird ggf. Zeugen, Betroffene und Verdächtige befragen lassen, um Angaben zur Tat und Beweise zu sammeln.

Auch wenn es eindeutig sein kann, wer Täter oder Täterin und wer die betroffene Person ist, ermitteln Staatsanwaltschaften und die Polizei zunächst in jede denkbare Richtung. Es kann deshalb dazu kommen, dass auch Beweise bei euch als Betroffene gesammelt werden. Es kann dann auch vorkommen, dass du als betroffene Person vernommen wirst. Das kann unangenehm sein, ist aus Sicht der Polizei aber notwendig, um den Sachverhalt aufzuklären und die Täterinnen und Täter zu ermitteln. In solchen Fällen ist es nochmal wichtiger, dass ihr als Kinder und Jugendliche Unterstützung von euren Eltern erhaltet. Gemeinsam könnt ihr dann entscheiden, ob möglicherweise auch anwaltliche Beratung hinzugezogen werden sollte.

Das Angebot Safe im Recht kann in diesen Fällen ebenfalls helfen.

Kann ich auch anonym Cybergrooming melden?
Grundsätzlich kannst du deinen Cybergrooming-Fall auch anonym melden. Allerdings können wir Anonymität nicht garantieren, gerade wenn aus Screenshots Rückschlüsse auf deine Identität möglich sind. Für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können die Angaben zu deiner Person sehr hilfreich sein. Gerade bei Cybergrooming-Meldungen ist es sehr wichtig zu erkennen, dass die betroffene Person ein Kind ist. Jede Information hilft, den Sachverhalt aufzuklären und die Täterin oder den Täter zu ermitteln. Wenn du deine Kontaktdaten hinterlegst, können wir dich zudem auf dem Laufenden halten.

Was mache ich, wenn ich bereits 14 Jahre oder älter bin?
In Deutschland ist Cybergrooming als besondere Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern, also lediglich bei unter 14-jährigen Personen, strafbar. Beim Übersenden pornografischer Dateien an Minderjährige – und zwar auch an Jugendliche – kommt jedoch zumindest eine Strafbarkeit gemäß § 184 Abs. 1 Nummer 1 StGB, die Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige, in Betracht. Dies kann bei der zuständigen Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Gleiches gilt für die Übersendung kinder- oder jugendpornografischer Inhalte.

Kostet mich die Meldung etwas?
Nein! Auch eine Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft ist mit keinen Kosten verbunden.

Was gibt es für Strafen für die Täterinnen oder Täter?
Der sexuelle Missbrauch von Kindern in Form des Cybergroomings kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Auch der Versuch ist strafbar.

Wie hoch sind die Erfolgschancen, dass eine Täterin oder ein Täter verurteilt wird?
Das kommt auf jeden einzelnen Fall an. Jeder Hinweis kann der Staatsanwaltschaft helfen, deinen Fall aufzuklären und die Täterin oder den Täter zu ermitteln. Mit deiner Meldung steigen daher die Erfolgschancen, dass eine Täterin oder ein Täter verurteilt wird.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?
In Kürze läuft es so ab: Sobald eine Anzeige erstattet wird, beginnt das Strafverfahren. Staatsanwaltschaft und Polizei beginnen zunächst damit, Beweise und Indizien zu ermitteln (beispielsweise: Befragung von Zeugen, Vernehmung der verdächtigen Person). Das nennt man Ermittlungsverfahren. Mangelt es an Beweisen, wird das Verfahren eingestellt. Andernfalls schickt die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift an das zuständige Gericht. Dieses eröffnet nach Durchsicht der Anklageschrift und der Akte das Hauptverfahren vor Gericht. Hier kommt es dann zu einer Beweisaufnahme. Der Angeklagte kann sich äußern. Zeugen, Sachverständige und Gutachter werden befragt. Das Verfahren endet mit Verkündung des Urteils.

Wer kann mir sonst noch weiterhelfen?

  • Safe im Recht: Safe im Recht berät zu digitaler Gewalt und Jugendrecht. Das Angebot bietet kostenlose Chat- und WhatsApp-Beratung für junge Menschen zu rechtlichen Fragen und Problemstellungen an. Zum Team von Safe im Recht gehören Beraterinnen und Berater aus den Bereichen Recht und Psychologie.
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: Unter 0800 22 55 530 kann sich jede und jeder von psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen beraten lassen. Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort zu finden. Das Angebot bietet außerdem eine Beratung im Live-Chat an.
  • Die Nummer gegen Kummer: Kinder und Jugendliche finden bei der Nummer gegen Kummer kompetente und ausgebildete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die unter anderem zu den Themen sexueller Missbrauch und Cybergrooming beraten. Die Beratung findet telefonisch, per Mail und im Chat statt. Die Nummer gegen Kummer bietet neben dem Kinder- und Jugendtelefon auch eine Beratung für Eltern an.
  • Telefonseelsorge: Die Telefonseelsorge betreut und berät Erwachsene bei Problemen und in Krisensituationen. Angehörige von Kindern, die von Cybergrooming betroffen sind, werden bei der Telefonseelsorge professionell beraten. Die Beratungsstelle ist telefonisch unter 0800 111 0 111, im Chat und vor Ort erreichbar.

Stand: 05.04.2023