Die Landesanstalt für Medien NRW ist auch für die Kontrolle der Inhalte im Netz zuständig.
Die Landesanstalt für Medien NRW beobachtet den privaten Rundfunk. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört auch das Überprüfen von Inhalten im Internet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesanstalt für Medien und weitere Einrichtungen setzen sich mit Webseiten, Blog-, Foren- und Social-Media-Einträgen auseinander.
Es werden Themen wie Hassrede im Internet, Verstöße gegen den Jugendmedienschutz und Werbung in sozialen Netzwerken bearbeitet. Darüber hinaus ist die Landesanstalt für Medien zuständig für die Aufsicht hinsichtlich der Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten bei journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien.
Jede Website muss wegen der Impressumspflicht angeben, wer für die Inhalte zuständig ist. Die Landesanstalt für Medien kontrolliert auch das Impressum.
Wenn du im Netz Inhalte findest, die nicht öffentlich sein sollten, kannst du dich über diesen Link bei der Landesanstalt für Medien beschweren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden überprüfen, ob ein Verstoß vorliegt.
Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann selbst etwas dafür tun, um die eigene Sicherheit im Internet zu erhöhen. Wir haben bei ZEBRA einige Antworten auf die wichtigsten Fragen gesammelt.
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Doch was darf man im Internet? Und was darf man nicht? Einen Überblick über verschiedene illegale Handlungen und darüber, wie du dich vor Straftaten schützen kannst, haben wir hier zusammengestellt.