Frage

Werden bei der Kommentierung von Wahlwerbung in sozialen Netzwerken auch Social Bots verwendet?

Ausrufezeichen Illustration

Antwort:

Die Nutzung von Social Bots zur Kommentierung von Wahlwerbung ist bisher nicht verboten. Bei der Bundestagswahl 2017 haben sich Parteien allerdings auf den Verzicht geeinigt. Auswirkungen der Wahlwerbung im Netz zu Zeiten der Pandemie können erst nach der Bundestagswahl konkret analysiert werden.

In Deutschland gibt es bislang keine eindeutige Regulierung, die die Verwendung von Social Bots im Rahmen von Wahlwerbung in sozialen Netzwerken ausdrücklich verbietet.

Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass Social Bots bei der Wahlwerbung im Netz verwendet werden. Nach wie vor herrscht über Regulierungsmöglichkeiten diesbezüglich eine rege Debatte im Bundestag. Bei der Bundestagswahl 2017 haben sich große Parteien allerdings auf einen Verzicht geeinigt.

Bereits 2017 und bei der Europawahl 2019 haben Parteien viel Geld in digitale Wahlwerbung investiert. 2021 müssen die Parteien ihre Wahlwerbung aufgrund der Pandemie noch stärker in das Internet verlagern. Der persönliche Austausch mit Wählerinnen und Wählern an der Haustür oder auf der Straße musste und muss durch eine persönliche Ansprache im Netz nahezu ersetzt werden.

Die Wichtigkeit der Wahlwerbung im Netz und der Erfolg zielgenauer Werbung bei vergangenen US-Wahlen könnten auch Politiker und Politikerinnen in Deutschland über die Verwendung von Social Bots nachdenken lassen. Eine eindeutige Analyse zur Verwendung kann erst nach der Bundestagswahl verlässlich durchgeführt werden.

DIR FEHLT NOCH ETWAS?

Wir helfen dir sehr gerne persönlich weiter, denn dafür ist ZEBRA da! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

Hearts Illustration

War diese Antwort hilfreich?