Für politische Parteien in Deutschland gilt ein gesetzliches Recht auf die Möglichkeit der Wahlwerbung vor anstehenden Bundestags- und Europaparlamentswahlen.
Dieses ist vom Grundgesetz und den dazugehörigen Artikeln zur Presse- und Kunstfreiheit sowie vom Parteienprivileg geschützt.
Der Medienstaatsvertrag konkretisiert diese Regel und legt fest, dass Parteien im Rundfunk eine angemessene Sendezeit eingeräumt werden muss, wenn für diese mindestens eine Landesliste bei der Wahl zum Bundestag zugelassen wurde oder wenn bei der Wahl zum Europäischen Parlament ein Wahlvorschlag für die Partei zugelassen wurde.
Ausführlichere Infos zur Wahlwerbung politischer Parteien in Rundfunk und Telemedien gibt es hier: die-medienanstalten.de