Allgemein haben Parteien in Deutschland ein Recht auf Sendezeit für Wahlwerbung in Hörfunk und TV, allerdings nur vor anstehenden Bundestags- und Europaparlamentswahlen.
Der Medienstaatsvertrag regelt, dass Rundfunkveranstalter den Parteien dafür eine angemessene Sendezeit zur Verfügung stellen müssen. Angemessen bedeutet in diesem Fall:
Die Rundfunkanstalten müssen Sendezeiten nach einem vorher festgelegten Dispositionsplan vergeben. Sie teilen diese also den Parteien zu. Dabei muss auf Chancengleichheit geachtet werden. Eine Beispielrechnung, welcher Partei wie viel Zeit zusteht, findest du hier. In Bayern können davon abweichende Regelungen gelten.
Ausführlichere Infos zur Wahlwerbung politischer Parteien im Fernsehen gibt es auf der Seite der Medienanstalten.
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit digitalen Medien auf. Doch das Angebot ist vielfältig, unübersichtlich und kann sie schnell überfordern. Um einen verantwortungsbewussten, kritischen Umgang mit Smartphone, Internet, WhatsApp und Co. zu lernen, brauchen sie Unterstützung von Eltern und Pädagogen. ZEBRA gibt hier einen Überblick.
Digitale Medien haben einen Einfluss auf die Meinungsbildung. Doch was ist im Internet Fakt und was Fiktion? Es ist oft schwierig festzustellen, welche Informationen in digitalen Medien seriös recherchiert und welche frei erfunden wurden. Bei ZEBRA gibt es Orientierungshilfe.