Die Ausstrahlung von Pornografie im TV ist verboten.
Unter Pornografie versteht man Darstellungen, die unter Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, reißerischer Weise in den Vordergrund rücken und ausschließlich oder überwiegend auf die sexuelle Erregung des Betrachters abzielen. Die Ausstrahlung von Pornografie im Fernsehen ist verboten. Dies ergibt sich aus den Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV).
Im Fernsehen ist daher in der Regel nur die Andeutung von sexuellen Handlungen zu sehen. Es gibt aber auch Filme, in denen explizit Geschlechtsverkehr gezeigt wird. Trotzdem stellen diese Filme keine Pornografie dar, da diese nicht ausschließlich oder überwiegend auf die sexuelle Erregung des Betrachters abzielen. Sexfilme, „Softpornos“ oder Filme, die explizite Sexszenen beinhalten dürfen erst ab 22 bzw. 23 Uhr im Fernsehen gezeigt werden.
Im Internet ist das anders. Dort darf Pornografie verbreitet werden, wenn sichergestellt wird, dass nur Erwachsene im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe Zugang zu diesen Inhalten bekommen. Dies wird durch das Vorschalten eines Altersverifikationssystems
sichergestellt.