Frage

Was sind Medienplattformen?

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Antwort:

Auf Medienplattformen sind Rundfunkprogramme (Fernseh- und Hörfunkprogramme), rundfunkähnliche Telemedien (audiovisuelle Mediendienste auf Abruf) oder journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien (Online-Presse) zu einem Gesamtangebot zusammengefasst.

Nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) fasst eine Medienplattform Angebote von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien oder Online-Presse zu einem Gesamtangebot zusammen.

Eine Medienplattform liegt dementsprechend nicht vor, wenn das Gesamtangebot eines Dritten lediglich übernommen und weitergeleitet wird. Medienplattformen können in infrastrukturgebundene Medienplattformen (zum Beispiel Fernsehkabelnetze) und Medienplattformen in offenen Netzen (zum Beispiel Internet) aufgeteilt werden.

Die Medienplattformanbieter nehmen Einfluss auf die Meinungs- und Angebotsvielfalt, da sie die Zusammenstellung der Programme bestimmen. Sie sind daher, sobald entweder bei einer infrastrukturgebundenen Medienplattform mehr als 10.000 Wohneinheiten angeschlossenen sind oder bei einer nicht infrastrukturgebundenen Medienplattform mehr als 20.000 tatsächliche tägliche Nutzerinnen und Nutzer im Monatsdurchschnitt diese benutzen, zu einer diskriminierungsfreien Behandlung aller Angebote verpflichtet. Rundfunk- und Telemedienanbieter sollen die gleichen Chancen auf Zugang zu Medienplattformen haben.

Medienplattformanbieter müssen ihre Medienplattformen bei ihrer zuständigen Landesmedienanstalt anzeigen. Beispiele hierfür sind die Kabelnetzbetreiber wie Vodafone oder OTT-Anbieter wie Magenta TV.

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