Frage

Was muss in einem Impressum stehen?

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Antwort:

Jede geschäftsmäßige Website muss ein Impressum beinhalten, über das die Besitzer der Seite kontaktiert werden können – auch Influencer sind davon nicht ausgenommen. Was genau in einem vollständigen Impressum stehen muss, kann jedoch variieren.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine rechtlich erforderliche Angabe auf Websites, die Informationen über den oder die Verantwortlichen enthält. Impressen bieten Nutzern Transparenz und die Möglichkeit, den Besitzer der Website zu kontaktieren.

Doch was genau muss in einem Impressum stehen?

Welche Informationen ein Impressum enthalten muss, hängt vom Anbieter und Nutzen der Website ab. In jedem Impressum müssen ein Name und eine Anschrift angegeben sein – welche Angaben darüber hinaus gemacht werden müssen, hängt jedoch vom Zweck der Website ab:

Journalistisch-redaktionelle Angebote

Hier müssen Name und Anschrift der journalistisch-redaktionellen Verantwortlichen angegeben werden. Falls es mehrere Verantwortliche gibt, sollten die jeweiligen Teilverantwortlichkeiten klarifiziert werden.

Geschäftsmäßige Angebote

Während Privatpersonen bei ihren geschäftsmäßigen Angeboten lediglich Klarnamen und Anschrift angeben müssen, sollte das Impressum von juristischen Personen Rechtsform, die vertretungsberechtigte Person, das zuständiges Amtsgericht sowie Handels- oder Vereinsregisternummer enthalten.

Als Kontaktweg muss in beiden Fällen zwangsläufig eine E-Mail-Adresse angegeben werden, dazu ein zweiter unmittelbarer elektronischer Kontaktweg (Telefon, Kontaktformular, Fax etc.). Falls eine solche vorhanden ist, muss auch die Umsatzsteuer-ID enthalten sein.

Je nach dem spezifischen Angebot oder der Branche kann es sein, dass eine oder mehrere der folgenden Angaben ebenfalls notwendig sind:

  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Berufskammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
  • Sitzland und zuständige Aufsichtsbehörde

Was ist außerdem wichtig?

Auch Influencer sind von der Impressumspflicht nicht ausgenommen, sofern ihre Präsenz in Erscheinungsbild und Reichweite eine Geschäftsmäßigkeit nahelegt. Damit gilt auch für sie das Telemediengesetz (TMG), laut dem ein Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ ist.

Auf einer Website heißt das, dass das Impressum am besten gut sichtbar zum Beispiel am Fuß der Seite erreichbar ist. Für impressumspflichtige Influencer-Profile hat sich die sogenannte „2-Klick-Regelung“ etabliert, die besagt, dass das Impressum vom Profil aus innerhalb von 2 Klicks einsehbar sein sollte. Zu den beliebten Methoden gehören dabei Verlinkungen über die „Bio“.

Kann man ein unzureichendes oder fehlendes Impressum melden?

Ja. Wenn eine Website nicht persönlichen und familiären Zwecken dient und kein (vollständiges) Impressum aufweist, obwohl sie der Impressumspflicht unterläge, kann man sie über das Beschwerdeformular der Landesanstalt für Medien NRW melden:

Beschwerde - Landesanstalt für Medien NRW (medienanstalt-nrw.de)

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Du hast individuelle Fragen zu diesem Thema? Wir helfen dir! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.

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