Wenn dein Kind sich an dich wendet, weil es bei Facebook belästigt wird, ist es wichtig, dass du es ernst nimmst.
Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer solcher Attacken geworden sind. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis.
Du solltest deinem Kind nicht die Schuld dafür geben und ihm keine Vorwürfe machen. Vermittle dem Kind, dass du die richtige Ansprechperson bist und ihm hilfst. Dafür ist es wichtig, das Vertrauen des Kindes auch schon im Vorhinein zu fördern und Interesse an seiner Mediennutzung zu zeigen.
Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:
- Beweise sichern: Um die Belästigung später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also belästigende Kommentare oder Nachrichten mit einem Screenshot.
- Nachrichten melden: Melde den betreffenden Account unbedingt bei Facebook. Das kannst du auf verschiedene Arten tun: Wenn dein Kind eine belästigende Nachricht bekommen hat, könnt ihr die Unterhaltung melden. Sowohl in der Messenger-App als auch im Webbrowser geht ihr dazu oben auf den Namen und wählt dann „Etwas stimmt nicht“. Hier könnt ihr, je nach Situation, zum Beispiel „Belästigung“ oder „Teilen unangemessener Inhalte“ auswählen. Im selben Menü kann die Person auch blockiert werden.
- Beiträge und Kommentare melden: Über die drei Punkte über oder neben einem Beitrag oder Kommentar kann dieser gemeldet werden. Bei Postings muss dazu „Support erhalten oder Beitrag melden“ ausgewählt werden. Bei Kommentaren wählt ihr „Feedback geben oder diesen Kommentar melden“. Anschließend könnt ihr als Grund – je nach Situation – zum Beispiel Nacktheit oder Belästigung auswählen.
- Personen im Profil melden und blockieren: Auf der Seite einer Person könnt ihr oben die drei Punkte und anschließend „Support erhalten oder Profil melden“ anklicken. Anschließend könnt ihr als Grund – je nach Situation – „Postet unangemessene Inhalte“ oder „Belästigung oder Mobbing“ auswählen. Über die drei Punkte kann das Profil auch blockiert werden, damit dein Kind zukünftig von diesem Profil nicht mehr kontaktiert werden kann.
- Beschwerdestellen im Internet: Auf jugendschutz.net und internet-beschwerdestelle.de kannst du online Beschwerde einreichen.
Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Minderjährige mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.