In Facebook kannst du mit deinem Kind gemeinsam Personen blockieren, damit sie dein Kind nicht mehr kontaktieren können. Außerdem kannst du ein Profil, einen unangemessenen Beitrag oder eine belästigende Nachricht melden.
Wenn dein Kind sich an dich wendet, weil es bei Facebook belästigt wird, ist es wichtig, dass du es ernst nimmst.
Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer solcher Attacken geworden sind. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis.
Du solltest deinem Kind nicht die Schuld dafür geben und ihm keine Vorwürfe machen. Vermittle dem Kind, dass du die richtige Ansprechperson bist und ihm hilfst. Dafür ist es wichtig, das Vertrauen des Kindes auch schon im Vorhinein zu fördern und Interesse an seiner Mediennutzung zu zeigen.
Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:
Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür sind Beweise zwingend notwendig, daher solltet ihr unbedingt Beweise sichern. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Minderjährige mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren.
Egal ob in sozialen Netzwerken oder Online-Spielen – im Internet gehört der Kontakt zu Fremden für Kinder häufig zum Alltag. Das macht es Tätern einfach, sich unerkannt an Kinder heranzumachen. Pädophile Übergriffe im Internet nennt man auch Cybergrooming. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass Kinder und Eltern über Cybergrooming aufgeklärt werden und sich schützen können. Dazu haben wir neben dem Video „Gemeinsam gegen Cybergrooming“ auch ein Quiz erstellt, bei dem Kinder und Eltern ihr Wissen testen können.
Wir helfen dir sehr gerne persönlich weiter, denn dafür ist ZEBRA da! Schreib uns über unseren Live-Chat (werktags zwischen 9 und 21 Uhr), den WhatsApp-Messenger, das Eingabefeld auf der Startseite oder stell deine persönliche Frage per E-Mail an zebra@medienanstalt-nrw.de.
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