Das sogenannte Zwei-Säulen-Modell gilt für die Lokalsender in NRW. Es unterteilt die Sender in Veranstaltungsgemeinschaft und in Betriebsgesellschaft. Damit soll verhindert werden, dass wirtschaftliche Zwänge die journalistische Qualität beeinflussen.
Das Zwei-Säulen-Modell gilt für alle lokalen Funksender in Nordrhein-Westfalen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Sender aus zwei selbstständigen Einrichtungen besteht.
Zum einen gibt es die Veranstaltungsgemeinschaft (kurz VG). Sie ist ein eingetragener, nicht kommerzieller Verein, der nicht auf Profit abzielt. In diesem Verein sind alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen vor Ort (zum Beispiel Gewerkschaften, Arbeitsverbände, Kirchen, Sportverbände oder Gruppierungen ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger) mit jeweils einem Sitz vertreten.
Die zweite Säule eines Senders ist die Betriebsgesellschaft (BG). Sie ist für die betriebswirtschaftlichen Aspekte verantwortlich und übernimmt wirtschaftliche Aufgaben. Die BG stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung und organisiert Werbeeinnahmen, damit die Programme ausgestrahlt werden können.
Erst wenn zwischen diesen beiden Säulen ein Kooperationsvertrag vorliegt, vergibt die Landesmedienanstalt (LFM NRW) eine Lizenz zum Senden. Die Chefredaktion wird von beiden Seiten gemeinsam ernannt.
Wer im Internet aktiv ist – ganz gleich ob bei der Recherche von Informationen, als Nutzerin und Nutzer sozialer Medien oder als Betreiberin und Betreiber einer Website –, muss sich an bestimmte Regeln halten. Wir geben dir bei ZEBRA den Überblick über die Gesetze und Bestimmungen, die du kennen solltest.
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine vielfältige, bunte Medienlandschaft. Dazu gehören der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk, Bürger- und Campusradios oder -fernsehen. Bei ZEBRA findest du Informationen rund um Übertragung, Empfang und Qualität von Fernsehen und Hörfunk.