Im Unterschied zu Filesharing-Diensten sind das Hoch- und Runterladen (Uploaden und Downloaden) beim Filehosting getrennte Vorgänge.
So kann hierbei bewusst entschieden werden, ob und welche Datei hochgeladen werden soll.
- Upload: Möchte man Dateien (zum Beispiel Filme, Musik, Programme, Spiele) mittels eines öffentlichen Servers im Internet zur Verfügung stellen, muss man hierfür die erforderlichen Rechte oder Lizenzen haben. In der Regel hat man diese Rechte, wenn man selbst Urheberin/Urheber
ist, also eigens erstellte Filme, Musik & Co. verfügbar machen möchte. Manche Urheberinnen und Urheber können unter bestimmten Bedingungen
die Weiterverarbeitung ihrer Werke erlauben (zum Beispiel durch Kennzeichnung mit einer Creative-Commons-Lizenz). Unter diesen Bedingungen beziehungsweise unter Berücksichtigung der Urheberrechte sind Uploads unproblematisch.
- Download: Auch hier gilt es aufzupassen, ob es sich beim Herunterladen um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Ist es offensichtlich, dass diese Inhalte rechtswidrig
sind (und auch nicht hätten hochgeladen werden dürfen), ist das Herunterladen
verboten. Das kann zum Beispiel bei aktuellen Kinofilmen oder Musik von Popstars der Fall sein.
- Außerdem kann man unterscheiden zwischen dem privaten Teilen von Inhalten mit bestimmten Personen über einen Link oder eine Einladung und dem Teilen von Inhalten mit einer größeren Zielgruppe (öffentlich).
- Auch der ausschließlich private Gebrauch von Filehostern (der hinführende Link zu den Inhalten muss dabei ebenfalls privat bleiben oder das Teilen erfolgt über eine Einladung) ist dann unproblematisch, wenn Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden.
Mehr Informationen zum Thema findest du hier: