Im Fernsehen müssen sich die Sender an die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) und der Jugendschutz-Richtlinienhalten. Aus diesen Vorgaben ergeben sich folgende Sendezeiteinschränkungen:
- Freigabe ab 0 und 6 Jahren: keine Beschränkung
- Freigabe ab 12 Jahren: Ausstrahlung ab 20:00 Uhr, kann aber auch ohne Beschränkung gesendet werden, abhängig von den einzelnen Filmen und Serien
- Freigabe ab 16 Jahren: Ausstrahlung zwischen 22:00 und 6:00 Uhr
- Freigabe ab 18 Jahren: Ausstrahlung zwischen 23:00 und 6:00 Uhr
Bei Darstellungen von nackten Menschen gibt es grundsätzlich keine Verbote und Beschränkungen. Wenn aber nackte Körper in Filmen oder Serien so gezeigt werden, dass sie sexuell stimulierend auf die Zuschauerinnen und Zuschauer wirken, wird die Sendung überprüft. Es kann zu einer Einschränkung der Sendezeit kommen und der Sender muss die Filme oder Serien eventuell ins Abend- oder Nachtprogramm verlegen. Abgesehen von expliziten sexuellen Darstellungen sind auch die übermittelten Botschaften wichtig. Im Einzelnen werden Filme und Serien daraufhin überprüft, wie sie auf die Entwicklung von Jugendlichen wirken könnten und welche Rollenmuster vermittelt werden.
Weitere Antworten betreffend Fragen zum Fernsehprogramm findest du auf der Webseite der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen.