Die Darstellung von nackten Menschen ist im Tagesprogramm nicht verboten, solange sie nicht auf das Publikum sexuell stimulierend wirkt. Die Sender orientieren sich an der Altersfreigabe der FSK, FSF oder der Einschätzung ihres Jugendschutzbeauftragten und senden bestimmte Filme oder Serien nur im Abend- oder Nachtprogramm.
Im Fernsehen müssen sich die Sender an die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) und der Jugendschutz-Richtlinien halten. Aus diesen Vorgaben ergeben sich folgende Sendezeiteinschränkungen:
Bei Darstellungen von nackten Menschen gibt es grundsätzlich keine Verbote und Beschränkungen. Wenn aber nackte Körper in Filmen oder Serien so gezeigt werden, dass sie sexuell stimulierend auf die Zuschauerinnen und Zuschauer wirken, wird die Sendung überprüft. Es kann zu einer Einschränkung der Sendezeit kommen und der Sender muss die Filme oder Serien eventuell ins Abend- oder Nachtprogramm verlegen. Abgesehen von expliziten sexuellen Darstellungen sind auch die übermittelten Botschaften wichtig. Im Einzelnen werden Filme und Serien daraufhin überprüft, wie sie auf die Entwicklung von Jugendlichen wirken könnten und welche Rollenmuster vermittelt werden.
Weitere Antworten betreffend Fragen zum Fernsehprogramm findest du auf der Webseite der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen.