Längere Vertragslaufzeiten als 2 Jahre sind bei im Internet abgeschlossenen Verbraucherverträgen ab dem 1. Januar 2022 nur zulässig, wenn alternativ ein Vertrag mit kürzerer Laufzeit angeboten wird, der nicht mehr als 25 Prozent höhere Kosten verursacht.
Mit der Gesetzesänderung werden Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Langzeitverträgen im Internet besser geschützt.
Ab dem 1. Januar 2022 haben Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Freiheiten beim Abschluss von Langzeitverträgen im Internet. Für sie gilt:
Die Bundesregierung hat diese neuen Regelungen im Juni 2021 beschlossen, da lange Vertragslaufzeiten die Wahlfreiheiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern einschränken.