Mit der Gesetzesänderung werden Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Langzeitverträgen im Internet besser geschützt.
Ab dem 1. Januar 2022 haben Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Freiheiten beim Abschluss von Langzeitverträgen im Internet. Für sie gilt:
- Langzeitverträge werden nicht mehr automatisch verlängert.
- Verträge dürfen in der Regel nur noch für die Dauer von 1 Jahr geschlossen werden. Längere Laufzeiten (zum Beispiel von 2 Jahren) sind nur erlaubt, wenn es eine Wahlmöglichkeit für eine kürzere Vertragslaufzeit gibt. Dieser Vertrag darf dabei im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 25 Prozent teurer sein.
- Bei Anschlussverträgen darf der Preis nicht mehr als 25 Prozent teurer werden.
- Kündigungsfristen betragen nicht mehr 3 Monate, sondern belaufen sich auf nur 1 Monat.
- Will ein Unternehmen einen Vertrag um mehr als 3 Monate verlängern, muss es vorab auf eine Kündigungsmöglichkeit hinweisen.
- Bei Internetverträgen ist ein Kündigungsbutton und damit eine simple Möglichkeit, um zu kündigen, Pflicht.
Die Bundesregierung hat diese neuen Regelungen im Juni 2021 beschlossen, da lange Vertragslaufzeiten die Wahlfreiheiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern einschränken.