Frage

Verstoß gegen das Urheberrecht bei Umgehen der Ländersperre

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Antwort:

Das Umgehen von Ländersperren befindet sich in einer Grauzone: Einerseits ist die Nutzung der dafür notwendigen Technologien grundsätzlich legal – andererseits kann diese auch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienste verstoßen oder für illegale Aktivitäten missbraucht werden.

Beim Streaming bieten VPNs und Proxys die Möglichkeit, Angebote zu nutzen, die möglicherweise nicht in deinem Land zur Verfügung stehen.

Der Hintergrund: Rechteinhaber verkaufen die Lizenzen für Filme und Serien meist nur für ein bestimmtes Land. Damit nun keine Nutzer aus anderen Ländern auf diese Filme zugreifen, setzen Anbieter wie Netflix, HBO oder Amazon Prime sogenannte Geosperren ein.

Geosperren dürfen innerhalb der EU allerdings seit 2018 (Portabilitätsverordnung) nur noch begrenzt festgelegt werden. Zumindest hast du seitdem das Recht, aus deinem Spanienurlaub oder im Auslandssemester auch weiterhin dein deutsches Netflix-Programm zu schauen. Das gilt aber nicht für andere Länder – etwa die USA.

Mit einem VPN kannst du theoretisch diese Geosperren umgehen, weil du Netflix & Co. vorgaukeln kannst, du säßest beispielsweise in den USA. Das geht, weil du bei nahezu allen VPN-Anbietern auswählen kannst, über einen Server aus einem bestimmten Land zu surfen. Auch mit Proxy-Servern kannst du das Geoblocken theoretisch umgehen.

Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob die Umgehung von Geosperren Urheberrechte verletzt.

Beim Streamen vervielfältigst du die Filme zumindest vorübergehend auf deinem Rechner. Das ist nur legal, wenn du dich auf das Recht auf Privatkopie berufen kannst. Die Privatkopie ist aber ausgeschlossen, wenn du mit der Geosperre auch einen wirksamen technischen Kopierschutz im Sinne der §§ 95a, b UrhG umgehst. Nun streiten Juristen darüber, ob eine Geosperre darunterfällt.

Klar ist nur: Strafbar würdest du dich als Privatnutzer nicht machen. Es würde allenfalls eine Abmahnung der Rechteinhaber drohen. Noch gab es solche Fälle aber nicht.

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