Frage

Nutzung fremder Musikstücke

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Antwort:

Die Nutzung fremder Musikstücke in den eigenen Videos oder Filmen kann verschiedene Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz mit sich bringen. Abhängig von der Lizenz der Urheberinnen und Urheber kann eine Verwendung dir jedoch erlaubt sein, zum Beispiel bei Creative-Commons-Lizenzen.

Möchtest du Musikstücke, Geräusche oder Aufnahmen von Fremden in deine eigene kreative Leistung integrieren, gilt es, die Urheberrechte zu beachten.

Das betrifft dich zum Beispiel beim Erstellen eigener Podcasts oder Videos, die du anschließend veröffentlichen möchtest. Denn bei der Hinterlegung eigener Videos mit fremden Musikstücken kann es zu verschiedenen Verstößen gegen das Urheberrecht kommen.

So gibt es dabei den Entstellungsschutz, einen Vervielfältigungsschutz und einen Bearbeitungsschutz:

  • Musikstücke unterbrechen oder vermischen (mit anderen Liedern): Das Musikstück wird dabei von dir in einen komplett anderen Kontext gestellt, sodass hierbei ein Verstoß gegen das Entstellungsverbot vorliegen kann.
  • Musikstücke vervielfältigen oder umgestalten: Wird ein Musikstück in einen Film aufgenommen beziehungsweise mit einem Video verknüpft, so wird es in eine Filmwerkart umgestaltet. Wie oft du ein Werk veröffentlichen oder wie du es umgestalten darfst, darüber entscheidet die Urheberin oder der Urheber des Werkes. Die Veröffentlichung, Verwertung, Bearbeitung oder Umgestaltung wird von der Urheberin oder dem Urheber mittels Vervielfältigungsschutz und Bearbeitungsschutz geregelt.

Eine Veröffentlichung ist aufgrund dieses Rechtschutzes der Urheberinnen und Urheber nicht einfach zulässig. Dafür musst du dir die Nutzungsrechte einholen, für die die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zuständig ist.

Um deine privaten Videos mit Musik zu unterlegen, ohne dabei Urheberrechte zu verletzen, musst du auf die Verfügbarkeit oder Lizenz achten.


Bei Musikstücken werden drei Bereiche unterschieden:

  • Alle Rechte sind vorbehalten. Wird ein Musikstück erschaffen, gilt automatisch das Urheberrecht. Jede Person, die das Werk für ein Video verwenden und veröffentlichen möchte, braucht dafür eine Genehmigung beziehungsweise eine Lizenz.
  • Einige Rechte sind vorbehalten. Bei Werken mit einer Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz) bestimmen die Künstlerinnen und Künstler, dass jede und jeder das Musikstück verwenden darf. Dabei handelt es sich um standardisierte Lizenzbausteine – die Inhalte sind somit nicht umfassend frei von Urheberrechten, sondern zumindest für einige Nutzungen freigegeben. Bei fast allen CC-Lizenzen muss man die Künstlerinnen und Künstler in den Credits beim Namen nennen (Musik, Titel, Künstler, Lizenzbedingung).

Die CC-Lizenzen verfügen über bestimmte Lizenzbedingungen, auf die man achten sollte. So gibt es zum Beispiel die No Derivatives – hierbei hat sich die Künstlerin oder der Künstler dafür entschieden, dass ihre beziehungsweise seine Musik nicht in Kombination mit bewegten Bildern zur Verfügung steht. Des Weiteren gibt es die Non-Commercial-Lizenzbedingung, bei welcher das Musikstück nicht für kommerzielle Zwecke oder Zusammenhänge verwendet werden darf. Die Lizenzbedingung Share Alike bedingt, dass ein einmal freies Werk nicht im Nachhinein eingeschränkt werden kann. Das heißt, dass auch das eigene Video als Ganzes schließlich frei zur Verfügung stehen muss.

  • Gemeinfreie Werke. Bei gemeinfreien Werken sind jegliche Urheberrechte abgelaufen beziehungsweise nicht greifend. Jede und jeder kann diese verwenden, verbreiten oder umgestalten.

Freie und kostenlose Musik zum Downloaden gibt es zum Beispiel auf diesen Seiten:

Freie Sounds und Geräusche findet man unter anderem hier:

Was bedeutet Urheberrecht?

Vor allem im Internet, wo Inhalte problemlos vervielfältigt, wieder hochgeladen und einem großen Publikum zugänglich gemacht werden können, spielt das Urheberrecht eine große Rolle. Es schützt Werke, wie Musik, Filme, Texte, Programme oder Grafiken, vor Vereinnahmung durch Dritte. Gleichzeitig regelt es das Verhältnis des Urhebers zu seinem Werk. Urheberrechte werden heute seltener als früher verletzt, das liegt u.a. am Aufkommen von Streaming-Diensten. Nutzerinnen und Nutzer können sich jedoch immer noch strafbar machen., z.B. durch unerlaubte Verwendung von Fotos oder Videos in Sozialen Netzwerken.

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